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Berlin: Berliner Chronik: 19. August 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:"Gewässerabschnitte, in denen Menschen und Hunde gemeinsam baden, unterscheiden sich hinsichtlich der Wasserqualität nicht von Gewässerbereichen, in denen nur Menschen baden. Aus diesem Grunde wird der Wert des Badens für die Erholungssuchenden objektiv nicht beeinträchtigt.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

"Gewässerabschnitte, in denen Menschen und Hunde gemeinsam baden, unterscheiden sich hinsichtlich der Wasserqualität nicht von Gewässerbereichen, in denen nur Menschen baden. Aus diesem Grunde wird der Wert des Badens für die Erholungssuchenden objektiv nicht beeinträchtigt." Der CDU-Abgeordnete Giesel hatte in einer Kleinen Anfrage ausgeführt, "daß das gemeinsame Baden von Menschen und Hunden in den Gewässern Berlins, die im Sinne der Bade-Verordnung zum Baden freigegeben sind, den Wert des Badens für die Erholungssuchenden erheblich beeinträchtigt". Der Senat räumte ein, "unrichtige Vorstellungen über die Auswirkungen des Badens von Hunden bzw. die von diesen Tieren üblicherweise ausgehende Unruhe" könnten dazu führen, "daß der Wert des Badens subjektiv für einzelne, besonders empfindliche Bürger erheblich beeinträchtigt wird". An ein allgemeines Hundebadeverbot in öffentlichen Gewässern denke der Senat nicht.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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