zum Hauptinhalt

Berlin: Berliner Chronik: 19. September 1975

Das Ost-Berliner Stadtbezirksgericht Lichtenberg hat den in West-Berlin unter Mordverdacht stehenden 31jährigen Peter Weishorn "wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen über Reisewege" zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und zusätzlich auf Ausweisung erkannt. Wie die DDR-Agentur ADN meldete, ist das bereits am 8.

Das Ost-Berliner Stadtbezirksgericht Lichtenberg hat den in West-Berlin unter Mordverdacht stehenden 31jährigen Peter Weishorn "wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen über Reisewege" zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und zusätzlich auf Ausweisung erkannt. Wie die DDR-Agentur ADN meldete, ist das bereits am 8. September ergangene Urteil inzwischen rechtskräftig geworden. Die West-Berliner Justizbehörden hatten sich im Juli vergeblich an den Generalstaatsanwalt der DDR mit dem Ersuchen um eine Zulieferung Weishorns bemüht. Der Berliner Senat hatte darauf bestanden, daß Weißhorn entsprechend dem Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe und nicht, wie von der DDR gefordert, nach Regeln des internationalen Rechtshilfeverkehrs von Ost-Berlin übergeben wird. Weishorn wird beschuldigt, am 18. Juni 1975 während eines Urlaubs aus der Strafhaft den 48jährigen Wilmersdorfer Autohändler Hans Hillig erschossen und dessen 36jährige Bekannte Marie-Luise Heide durch Schüsse schwer verletzt zu haben. Er war zwei Tage später in der DDR festgenommen worden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false