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BERLINER Chronik: 20. Januar 1983

Vor 25 Jahren berichteten wir über einen Rechtsstreit im Krankenhaus

Die fristgemäße Kündigung eines Arztes des konfessionellen St.-Gertrauden-Krankenhauses war nicht rechtmäßig. Zu dieser Feststellung kam jetzt das Berliner Arbeitsgericht. Dem Mediziner war gekündigt worden, weil er aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Der Arzt arbeitete auf der gynäkologischen Station des Krankenhauses und ist jetzt bei einem anderen Krankenhaus beschäftigt. Das Gertrauden-Krankenhaus sah in dem Kirchenaustritt des Arztes einen groben Verstoß gegen die kirchlichen Grundsätze und löste deshalb das Arbeitsverhältnis. Das Gericht kam in seiner Begründung zu der Auffassung, daß zwar der Kirche aufgrund des Grundgesetzes ein Tendenzschutz gewährt werden müsse, in dem vorliegenden Fall aber das Kündigungsschutzgesetz als höherwertig anzusehen sei. Das Gericht kam zu der Überzeugung, daß der Mediziner nicht Tendenzträger sei, weil bei seiner Tätigkeit nicht die Verkündigung der katholischen Lehre im Vordergrund gestanden habe.

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