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BERLINER Chronik: 26. Dezember 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über ein fehlgeschlagenes Bauvorhaben

Nach einer Entscheidung zwischen dem Spandauer Bezirksamt, dem Senator für Stadtentwicklung (mit dem Landeskonservator) und der Senats-Bauverwaltung wird das kleine Gelände zwischen dem historischen Stadtmauerrest am Hohen Steinweg in Spandau und dem Mühlengraben nicht bebaut. Die „Deutsche Immobilien Investierungs-Gesellschaft DII-Becker und Kries“ wird für die Planungsschäden entschädigt: Bisher wurden ihr vom Land 450 000 DM gezahlt. Höchstgrenze für die Gesamtentschädigung sind 700 000 DM. Hinzu kommt, daß das Land das Grundstück zurückkaufen muß, nachdem die genehmigten Baupläne hinfällig geworden sind. Also Rückkauf oder ein Grundstückstausch.

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