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Berlin: Berliner Chronik: 4. Februar 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir:Als "dringlich erforderlich" hat der Verband der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine eine zehnprozentige Mieterhöhung zum 1. Juli bezeichnet, um die Kostensteigerungen, die nicht auf die Miete abgewälzt werden könnten, aufzufangen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Als "dringlich erforderlich" hat der Verband der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine eine zehnprozentige Mieterhöhung zum 1. Juli bezeichnet, um die Kostensteigerungen, die nicht auf die Miete abgewälzt werden könnten, aufzufangen. Seit 1974 hätten sich bei nicht abwälzbaren Aufwendungen im Althausbesitz die Verwaltungskosten um zwölf, die Instandhaltungskosten um 32 und die Betriebskosten um 50 Prozent erhöht. Unter Berücksichtigung der Anteile dieser Aufwendungen an der Grundmiete und den Erhöhungen der Grundmiete seit 1974 wäre eine 15prozentige Mieterhöhung geboten. Der Verband bezeichnete die Behauptung des Mieterbundes als falsch, daß die Mieten in Berlin von 1971 bis 1976 um 45 Prozent gestiegen seien. Auch sei es falsch, die Altbaumieten in der Bundesrepublik seien geringer gestiegen als in Berlin: Heute lägen die Altbaumieten im Bundesgebiet um durchschnittlich 42 Prozent höher als in Berlin. In den 23 Jahren seit 1953 seien die Mieten um 179,45 Prozent gestiegen. Gemessen an den Steigerungen der Löhne und Gehälter sei dies bescheiden.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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