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BERLINER Chronik: 8. Januar 1983

Vor 25 Jahren ärgerte sich das Arbeitsamt über Pfennigbeträge

Um bei der Arbeitslosenhilfe die Auszahlung von Pfennigbeträgen zu vermeiden, will das Arbeitsamt prüfen lassen, ob das derzeitige Verfahren geändert werden kann. Der DGB hatte kritisiert, daß ein Arbeitsloser einen Vorschuß auf die Arbeitslosenhilfe in Höhe von 12 Pfennig erhielt. Die Überweisungskosten dafür lagen nach Berechnungen des DGB bei 4,20 DM. Das Arbeitsamt hatte 75 Pfennig in der Woche an Arbeitslosenhilfe bewilligt. Da auch das Einkommen des Arbeitslosen und bestimmter Unterhaltspflichtiger angerechnet werde, kann laut Arbeitsamt ein Anspruch auf nur einen Pfennigbetrag entstehen.

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