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BERLINER Chronik: 9. September 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über den Anteil ausländischer Schüler in Klassen

Das Abgeordnetenhaus verabschiedete in zweiter Lesung eine Änderung des Berliner Schulgesetzes, mit der die Einbeziehung der Ausländerkinder in das Schulsystem geregelt wird. Danach darf der Anteil ausländischer Schüler in den Grundschulklassen nicht mehr als 30 Prozent betragen. In den weiterführenden Schulen soll der Ausländeranteil ebenfalls nicht über 50 Prozent in einer Klasse steigen. Ausländische Kinder ohne ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache werden in zweijährigen Vorbereitungsklassen untergebracht. In der Grund- und Hauptschule können sie von der ersten Fremdsprache befreit und dafür in Deutsch unterrichtet werden.

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