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Berlin: Berliner Finanzkrise: Vorübergehend zurücktreten

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) gerät auch als Justizsenator unter Druck. Nach Auffassung von SPD-Chef und Bausenator Peter Strieder sollte Diepgen seine Zuständigkeit für das Justizressort vorübergehend abgeben.

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) gerät auch als Justizsenator unter Druck. Nach Auffassung von SPD-Chef und Bausenator Peter Strieder sollte Diepgen seine Zuständigkeit für das Justizressort vorübergehend abgeben. Dies will Strieder aber nicht als Rücktrittsforderung, sondern als "Hinweis im Sinne der Glaubwürdigkeit der Politik" verstanden wissen. Rücktrittsforderungen seien "nicht Mehrheitsmeinung der SPD". Nach dem SPD-Abgeordneten Klaus Uwe Benneter hatte auch PDS-Fraktionschef Harald Wolf Diepgen aufgefordert, das Justizressort abzugeben.

Zum Thema Online Spezial: Finanzkrise in Berlin Die Forderungen und Ratschläge kommen Misstrauensbekundungen gegenüber Diepgen gleich. "Im Zusammenhang mit der Bankgesellschaft laufen eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen CDU-Mitglieder. Insofern ist der Justizsenator, der auch CDU-Landesvorsitzender ist, in einer schwierigen Situation", meinte Strieder. Er forderte Diepgen erneut zur Klarstellung auf, "dass die Ermittlungen ohne Ansehen der Person und nicht weisungsgebunden erfolgen".

Diepgen wies die Oppositionsforderungen zurück. Sie seien "nicht besonders intelligent". Er habe Weisung gegeben, dass die Staatsanwaltschaft für Ermittlungen zu möglichen Straftaten im Zusammenhang mit der Bankenkrise gegebenenfalls personell verstärkt werde. Dies habe er dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht bereits mitgeteilt. Daher seien Rücktrittsforderungen ein "Missverständnis von Rechtsstaatlichkeit".

Auf die Frage, wie man das Justizressort besetzen solle, sagte Benneter, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses in Sachen Bankgesellschaft: "Das ist jetzt nicht mein Anliegen. Aber für die Position böte sich für eine neutrale Person an." Es dürfe nicht der Anschein politischer Einflussnahme auf die Ermittlungen erweckt werden.

Diepgen kann als Justizsenator gar nicht zurücktreten, denn er hat sich vom Parlament nicht zum Justizsenator wählen lassen. Durch Parlamentsbeschluss über die Geschäftsverteilung des Ende 1999 gewählten Senats wurde jedoch dem Regierenden Bürgermeister die Zuständigkeit für das Justizressort zugesprochen. Darauf hatten sich CDU und SPD damals ausdrücklich verständigt.

Eberhard Diepgen könnte einen anderen Senator mit dem Justizressort betrauen, nach Lage der Dinge Innensenator Werthebach, CDU. Das Parlament könnte auch einen Justizsenator wählen. Aber das ginge nach der Verfassung nur auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters.

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