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Außer den Rollkoffern bewegt sich am Freitag an den Berliner Flughäfen nicht viel.

© Roland Weihrauch/dpa

Update

Berliner Flughäfen: Was Flugpassagiere zum Streik in Tegel und Schönefeld wissen müssen

Wenn Flüge ausfallen, kriegt man nicht alles erstattet. Bei annullierten Verbindungen gibt es das Geld zurück. Für Urlauber kann es trotzdem sehr teuer werden. Ein Service zum Streik am Freitag.

Nun passiert es wirklich: Das Bodenpersonal der Flughäfen in Schönefeld und Tegel wird an diesem Freitag streiken. Es wird mit erheblichen Behinderungen gerechnet. Unzählige Berliner, die einen Flug gebucht haben, stehen vor der Frage: Soll ich den Urlaub absagen oder darauf setzen, dass der vorgesehene Flug doch stattfindet? Geht der Urlaub durch den Streik flöten, kann auch viel Geld futsch sein. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einem Streik nicht. Aufgrund der schwierigen Verhandlungslage ist unklar, ob dies der einzige Tag des Ausstands bleibt.

Wer neben dem Flug auch Hotel und Mietwagen selbst gebucht hat, kann auf den gesamten Kosten sitzen bleiben. Je nach den Konditionen der Buchung ist es bei Hotels aber häufig möglich, auch kurzfristig zu stornieren. Wer jetzt darauf eingeht, wird sich allerdings wohl gewaltig ärgern, wenn am gebuchten Tag doch planmäßig geflogen wird.

Zunächst sollten die Betroffenen klären, ob ihr Flug vielleicht doch geht. Am einfachsten gibt’s die Information auf den Internetseiten des Flughafens und der Fluggesellschaften. Weil auch kurzfristig ein Flug eingelegt werden kann, sollte man zur regulären Abflugzeit am Flughafen sein.

ERSTATTUNG

Bleibt es beim Annullieren oder verzögert sich der Abflug um mehr als fünf Stunden, können die verhinderten Passagiere die Erstattung des Flugpreises verlangen. Ansprüche auf weitere Entschädigungen gibt es bei Streiks nicht. Während der Wartezeit müssen die Fluggesellschaften die Passagiere unter anderem gratis mit Essen und Trinken versorgen: Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern nach zwei Stunden, bei Entfernungen bis 3500 Kilometern nach drei Stunden und darüber hinaus nach vier Stunden. Servieren die Gesellschaften nichts, können sich Passagiere selbst versorgen und die Rechnung später einreichen. Mit Belegen.

ERSATZ

Einige Gesellschaften – wie etwa die Lufthansa – tauschen das Flugticket auch gegen eine Bahnfahrkarte ein. Wer einen Anschlussflug gebucht hat und diesen nur durch eine Anfahrt am Vortag erreichen kann, muss die Übernachtung in der Regel selbst zahlen. Nach Absprache mit den Fluggesellschaften kann auch mit einem Mietwagen gefahren werden. Wer unbedingt fliegen will oder muss, hat nach einem Ausfall Anspruch auf einen Ersatzflug. Kurzurlauber haben bei einem mehrtägigen Streik davon allerdings nicht viel.

PAUSCHALREISEN

Pauschalreisende können nicht einfach vom Reisevertrag zurücktreten. Sie sollten sich mit ihrem Veranstalter absprechen. Wenn die Abreise völlig ungewiss ist, ist es grundsätzlich möglich, den Vertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen. Der Reisepreis muss dann in voller Höhe erstattet werden. Fliegt man wegen des Streiks Tage später, kann man den Reisepreis anteilig mindern.

Vom Streik erwischt werden können auch Urlauber, die bereits am Ziel sind oder noch vor Streikbeginn dorthin fliegen. Wird dann der Rückflug verpasst, muss sich der Veranstalter um die weitere Unterbringung kümmern.

Schafft man es dann nicht, rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukommen, sind keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Der Arbeitgeber muss aber sofort informiert werden. Und er ist nicht verpflichtet, die Fehlzeiten zu bezahlen.

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