zum Hauptinhalt
Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat rund 1,3 Milliarden Euro an Hilfsmitteln ausgezahlt.

© Britta Pedersen/dpa

Berliner Fördergelder schnell aufgebraucht: Senat unterschätzt Anzahl der Hilfsanträge in Coronakrise

Keine Eile, es ist genug da. Das war die Ansage von Wirtschaftssenatorin Pop zu den Corona-Hilfen. Doch es könnte Nachteile für Spätkommer geben.

Der Senat hat die Zahl der kleinen Unternehmer und Solo-Selbstständigen, die eine unbürokratische Soforthilfe beantragt haben, unterschätzt. Man habe in kürzester Zeit mehr als 150.000 Antragstellern mit 210.000 Beschäftigten, also insgesamt mehr als 360.000 Menschen helfen können, schrieb die Sprecherin von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), Svenja Fritz, am Montagabend und räumte zugleich ein: „So hohe Zahlen haben wir angesichts von rund 200.000 Selbstständigen in Berlin nicht erwartet.“

Die Folge: Die Landesmittel sind verbraucht, die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) kann seit Montag nur noch Bundesmittel weiterreichen. Der Handlungsspielraum von Pop und Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), eigene politische Akzente zu setzen, ist damit praktisch aufgebraucht.

Das „Handelsblatt“ berichtete von „Begeisterung der Berliner Selbstständigen und Kleinunternehmer“. Viele von ihnen hätten das in der Hauptstadt übliche Verwaltungschaos befürchtet, doch dann sei alles ganz schnell gegangen. Zehntausende Kleinunternehmer, die ab 27. März wegen der Coronakrise Soforthilfe bei der IBB beantragt hatten, hätten sich wenige Tage später schon über Geld auf ihrem Konto freuen können.

Berlin hat manche Gruppen stärker gefördert

Die Bilanz: Die IBB genehmigte 151.000 Anträge und zahlte insgesamt 1,3 Milliarden Euro aus, ein vielfaches der Summe, die zu Beginn des Verfahrens in Aussicht gestellt worden war. Mehr Geld wurde bisher laut „Handelsblatt“ nur in NRW – wo fast fünf mal so viele Menschen leben – überwiesen.

[Diese Förderungen können Berliner Betriebe in der Coronakrise erhalten – ein Überblick]

Berlin stockte die Bundeshilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten mit 5000 Euro aus Landesmitteln auf. So gab es für diese Gruppe statt 9000 Euro 14.000 Euro. Aber mit diesem Berliner Sonderweg ist seit Montag Schluss.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Da erinnert sich mancher an das Versprechen von Senatorin Pop. „Bitte vermeidet den gestrigen Riesenandrang“, twitterte sie am Sonnabend, den 28. März. „Es sind genug Mittel da, es gilt NICHT das Windhundprinzip!“ Und auch Finanzsenator Kollatz wurde bei der IBB mit der Botschaft zitiert, es seien ausreichend Mittel vorhanden.

[Wie geht es der kleinen Kiezbar? Wie kann man lokale Künstler unterstützen? In unseren Leute-Newslettern aus den zwölf Berliner Bezirken erfahren Sie alles, was Sie über Ihre Nachbarschaft wissen müssen. Hier kostenlos zu bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Doch am 1. April, also vier Tage später, musste die IBB mitteilen, die Beantragung werde vorerst gestoppt, das Verfahren „umgestellt“. Dass sich eine späte Antragstellung negativ auswirkt, dürfte vielen nicht bewusst gewesen sein.

Bereits 150.000 neue Anträge am Montag

Das Programm und die Zuschüsse würden fortgeführt, versichert Svenja Fritz, „mit Bundesmitteln, die wir auch nach Berlin holen wollen.“ Am Montag seien bereits 6500 neue Anträge gestellt worden. „Es gibt also weiterhin Hilfen und Zuschüsse. Alle Kleinstunternehmen und Freiberufler könnten Erstattung aller Betriebskosten (wie Mieten, Leasingraten, Kredite) bis zu 9000 beziehungsweise 14.000 Euro beantragen, erklärte Fritz.

Und „Für Solo-Selbständige ist nun auch die geöffnete Grundsicherung für den Lebensunterhalt möglich. Solo-Selbstständige können ab jetzt ohne Vermögensprüfung Grundsicherung beantragen.“ Bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch würden die Wohnkosten in voller Höhe übernommen. „Diese Krise kann Berlin allein nicht meistern. Gut, dass der Bund mit eigenen Programmen und Vereinfachungen bei der Grundsicherung nachgezogen hat.“

Hinweis: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, am Montag seien 150.000 neue Anträge gestellt worden. Ein Irrtum. Die Senatsverwaltung korrigierte die Zahl am späten Abend auf "rund 6500".

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false