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Berlin: Berliner Haushalt: Hellersdorf verliert Verfassungsklage

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Klage des Bezirksamtes gegen das Haushaltsgesetz zurückgewiesen. Der Bezirk habe in dieser Angelegenheit kein Klagerecht, weil es sich nicht um sogenannte Zuständigkeitsreglungen handelt, teilte gestern Bürgermeister Uwe Klett (PDS) mit.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Klage des Bezirksamtes gegen das Haushaltsgesetz zurückgewiesen. Der Bezirk habe in dieser Angelegenheit kein Klagerecht, weil es sich nicht um sogenannte Zuständigkeitsreglungen handelt, teilte gestern Bürgermeister Uwe Klett (PDS) mit. "Die Gerichtsentscheidung halte ich für einen Rückschritt in der Reform der Berliner Verwaltung", sagte er.

Wie berichtet, hatte Hellersdorf vor einem Jahr Verfassungsbeschwerde gegen das vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Haushaltsgesetz eingereicht. Im Mittelpunkt der Beschwerde steht die angebliche Verletzung des Artikels 85 Absatz 2 der Berliner Verfassung. Darin heißt es: "Jedem Bezirk wird eine Globalsumme zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes zugewiesen. Klett und sein Kollegium sind aber der Auffassung, dass die Hellersdorf zugewiesene Summe keineswegs ausreiche, Deshalb will er sich nicht mit dem Gerichtsurteil zufrieden geben und sucht nach anderen Wegen, eine gerechte Finanzausstattung der Bezirke zu erreichen. "Ich werde mich an alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses wenden und hoffe, dass auf diese Weise ein Normenkontrollverfahren zustande kommt." Ferner will der Rathauschef im Herbst mit Vertretern anderer Bezirke in einer Anhörung die Chancen einer Verfassungsangleichung sondieren. Nach Ansicht Kletts könnte der Gerichtshof den Gesetzgeber verpflichten, ein neues Gesetz zu schaffen. "Wir müssen doch als Bezirk eine Chance erhalten, Dinge die der Senat anders sieht, durch Gerichte entscheiden zu lassen." Schließlich könnten Gemeinden mit viel weniger Einwohnern gegen ihren Gesetzgeber gerichtlich vorgehen.

Im Übrigen ist Hellersdorf der erste Bezirk, der Rechtsmittel gegen ein Haushaltsgesetz eingelegt hat. Lediglich Kreuzberg hatte sich vor fünf Jahren auf Initiative des damaligen Bürgermeisters Peter Strieder (SPD) schon einmal an den Verfassungsgerichtshof gewandt, um gegen die Bildung des Landesschulamtes vorzugehen. Auch dieses Ansinnen scheiterte.

bey

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