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Berliner Kleingärtner: Artenschutz für viele Laubenpieper

Die Mehrzahl der Berliner Kleingärtner muss sich auch künftig nicht um die eigene Parzelle sorgen.

Der am Dienstag vom Senat aktualisierte Kleingartenentwicklungsplan sieht nach Auskunft von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) dauerhaften Bestandsschutz für 83 Prozent der Kleingartenflächen vor. Von den stadtweit mehr als 900 Kleingartenanlagen mit insgesamt knapp 75 000 Parzellen sind 142 zunächst bis 2020 geschützt, weitere 22 bis 2014.

Für fünf Anlagen jedoch endet die Schutzfrist schon 2010: Die Wilmersdorfer Kolonien Am Fenn, Durlach und Wiesbaden will der Liegenschaftsfonds als Wohn- und Gewerbeorte vermarkten. Die Grüne Aue im Köpenicker Ortsteil Schöneweide ist der – noch nicht genehmigten – „Südostverbindung“ im Weg, die die A 113 mit Karlshorst verbinden soll. Und die Neuköllner Kolonie Hand in Hand muss dem Campus Rütli weichen.

Die Schonfrist für andere Anlagen ist bereits abgelaufen. Prominentes Beispiel ist die Kolonie Württemberg in Wilmersdorf, deren Nutzer vor Gericht allerdings erfolgreich die vom Liegenschaftsfonds veranlasste Räumung stoppen konnten. Der Streit läuft noch. Gezählt sind auch die Tage einiger Gärten am Gleisdreieck, wo Sportplätze geplant sind. Und zehn Anlagen mit mehr als 200 Gärten sollen der umstrittenen Verlängerung der A 100 (siehe Seite 10) geopfert werden.

Bedarf für neue Kleingartengebiete sieht Junge-Reyer momentan nicht. Allerdings könnte sich die Lage ändern, wenn beispielsweise Ideen wie die „interkulturellen Gärten“ auf dem Tempelhofer Feld Gestalt annehmen sollten. obs

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