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Berliner Luftraum: Kein Flugverbot für Gewerbe

Über der Berliner City sind wieder Rundflüge und Verkehrsüberwachungsflüge erlaubt. Das Verkehrsministerium hat gewerblichen Unternehmen von dem seit 1. August gültigen Flugverbot ausgenommen.

Berlin (12.08.2005, 12:45 Uhr) - Für Hobby- und Privatflieger gilt weiter das seit 1. August geltende Flugverbot innerhalb des Berliner S-Bahnrings. Damit hatten die Behörden auf den Absturz eines Ultraleichtflugzeugs Ende Juli nahe dem Reichstag reagiert.

Dank der Ausnahmegenehmigung darf der Air Service Berlin nach eigenen Angaben jetzt wieder mit Rosinenbomber, Wasserflugzeug, Helikopter und Verkehrsüberwachungsmaschine die City überfliegen. Firmenchef Frank Hellberg sagte, das Unternehmen und die 40 Arbeitsplätze seien damit gerettet. Der Heißluftballon von Air Service Berlin hatte bereits vor einer Woche eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Um das Verbot hatte es heftigen Streit zwischen den Betreibern und den Behörden gegeben.

Das Ministerium betonte, Ausnahmen würden nur unter strengen Auflagen erteilt. Gemeinsam mit dem Senat und der Deutschen Flugsicherung seien die Bedingungen festgelegt worden mit dem Ziel, den durch die Flugbeschränkungen erreichten «Sicherheitsgewinn» nicht zu gefährden. So werden unter anderem Zuverlässigkeitsprüfungen des Flugpersonals und ausreichende Kontrollen der Passagiere und ihres Handgepäcks verlangt. Rundflüge seien nur auf einer vorgegebenen Strecke in mindestens 600 Meter Höhe zugelassen, die am Regierungsviertel vorbeiführe. «Reichstag und Kanzleramt dürfen in keinem Fall überflogen werden», hieß es dazu.

Die Bundesregierung hatte beschlossen, dass innerhalb des S-Bahn- Rings nur noch Polizei-, Bundeswehr- und Rettungsflüge sowie Anflüge auf die Berliner Flughäfen Tegel und Tempelhof möglich sein sollen. (tso)

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