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Ein Auszubildender beim Erlernen der Arbeit mit der Dienstwaffe.

© dpa

Berliner Polizei: Zwei Anwärter wegen Jugendsünden von Dienst ausgeschlossen

Bernd Matthies über eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts.

Was macht einen guten Polizisten aus? Wir Laien sind in dieser Frage einigermaßen voreingenommen, weil unsere TV–Kommissare durchweg nicht alle Latten am Zaun haben – es handelt sich um eine Kollektion psychisch Gestörter, die immer von hinten niedergeschlagen werden und das lebenswichtige Handy prinzipiell beim Sex im Dienst verbummeln. Und: Ihre Untergebenen sind Volltrottel, ihre Vorgesetzten bescheuert.

Zusammengefasst: Exakt so soll der reale Polizist nicht sein. Die Behörde stellt an ihn hohe charakterliche Anforderungen; wie hoch genau, das hat jetzt das Verwaltungsgericht ausgeführt. Es sperrte nämlich zwei Bewerber vom Vorbereitungsdienst aus.

Ein Betrunkener, ein Böllerwerfer

Einen, weil er vor zwei Jahren, damals 24 Jahre alt, mit 2,25 Promille – also volltrunken – Rad gefahren war. Den anderen, weil er vor vier Jahren, damals 20, Polenböller auf einen belebten Kinderspielplatz geworfen hatte. 400 Euro Geldbuße im einen, 12 Stunden Freizeitarbeit im anderen Fall waren die Strafe. Aber kein Sozialverhalten und fehlende Selbstkontrolle – das dürfe einem jungen Mann auch vier Jahre später vorgehalten werden, meinte das Gericht. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, aber man möchte Nachahmern zur Vorsicht raten.

Für Drehbuchautoren also noch einmal zusammengefasst: Wer sich exakt so irre benimmt wie ein durchschnittlicher Tatort-Hauptkommissar, der wird bei der echten Polizei nicht einmal zur Ausbildung zugelassen. Und es wäre auch schön, wenn sich das trotz Bewerbermangels nicht ändern würde.

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