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Wer auf dem Gehweg Rad fährt muss zahlen. Die dem Sammelfonds zur Verfügung stehenden Summen sind in den vergangenen Jahren moderat gewachsen.

© imago/Seeliger

Vereine und Organisationen: Berliner Sammelfonds der Justiz veröffentlicht Listen mit Bußgeld-Empfängern

Auch auf der Internetseite der Justizverwaltung wird künftig über alle zugesprochenen Geldbeträge informiert.

Der Sammelfonds der Justiz veröffentlicht jetzt, welchen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen er eingenommene Bußgelder zur Verfügung gestellt hat. Das bestätigte die Justizverwaltung. Der Tagesspiegel hatte berichtet, der Sammelfonds veröffentliche keine Liste der geförderten Einrichtungen. Das stimmt nicht mehr. „Leider ist der zuständigen Fachabteilung beim Antwortentwurf an Sie ein Fehler unterlaufen“, teilte der Sprecher der Justizverwaltung, Sebastian Brux, nach der Tagesspiegel-Veröffentlichung mit. Auf der Website des Kammergerichts werde über die Vergabe des Sammelfonds berichtet.

Wenn ein Gericht ein Verfahren gegen Geldauflage einstellt, entscheidet der Richter anhand einer Liste, wem das Geld zugutekommen soll. Jährlich werden rund sieben Millionen Euro auf diesem Wege eingenommen. Die Begünstigten müssen über die Verwendung der Gelder keine Rechenschaft abgeben.

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Der Sammelfonds der Justiz ist auf dieser Liste einer der Begünstigten. Über ihn, bei dem ein Gremium aus je einem Richter, Staatsanwalt und Mitarbeiter der Justizverwaltung entscheidet, wurden 2020 knapp 300.000 Euro vergeben – „für Maßnahmen im Bereich der Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Straffälligen- und Bewährungshilfe, Gesundheits- und Suchthilfe, zur Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“.

Die dem Sammelfonds zur Verfügung stehenden Summen sind zwar in den vergangenen Jahren gewachsen, insgesamt aber immer noch moderat. Viele Jahre lang wurden dem Sammelfonds nur rund 100.000 Euro zugewiesen.

Auch hier gibt es eine Veränderung. „Um künftig mehr Transparenz herzustellen“, werde nun auch insgesamt auf der Website der Justizverwaltung über alle zugesprochenen Geldbeträge informiert, schreibt Brux.

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