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Berliner Wahlen: Auch Wohnsitzlose können wählen

Auch Menschen ohne festen Wohnsitz können an den Berliner Wahlen und an der Volksabstimmung am 17. September teilnehmen.

Berlin - Um als Obdachloser an den Wahlen teilzunehmen, muss ein Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis beim Wahlamt des Bezirkes gestellt werden, in dem die nicht gemeldete Person in der Nacht vom 12. zum 13. August 2006 übernachtet hat. Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás wies darauf hin, dass der Antrag bis zum 1. September, 18 Uhr, gestellt werden müsse. Das Antragsformular sei bei den Bezirkswahlämtern erhältlich.

Wer in das Wahlverzeichnis aufgenommen werden will, muss sich den Angaben zufolge seit dem 17. Juni 2006 überwiegend in Berlin aufhalten. Außerdem muss er sich durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild ausweisen können, darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in keinem Melderegister innerhalb oder außerhalb Berlins verzeichnet sein. (tso/ddp)

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