zum Hauptinhalt
Die Blumengroßmarkthalle in Kreuzberg wird umgebaut. Sie soll als Erweiterung des Jüdischen Museums dienen.

© Thilo Rückeis

Berlins beste Grundstücke: Kampf um landeseigene Immobilien

Im Streit um die Liegenschaftspolitik ist zu klären, wie Landesimmobilien verkauft werden. Schnelle Geschäfte zum besten Preis mit Investoren oder Sonderverkäufe unter Wert zur Entspannung des Wohnungsmarktes?

Mal wieder gibt es Streit im Senat – aber was ist eigentlich die „Liegenschaftspolitik“, die im Zentrum dieser Auseinandersetzung steht? Einfach ausgedrückt: Es geht um das Vermögen des Landes und darum, wie der Senat darüber verfügen soll. Genau genommen ist es nur ein Teil des Vermögens: nämlich die Grundstücke und Immobilien des Landes. Aber davon gibt es eine beträchtliche Anzahl und ihr Wert beträgt etliche Milliarden Euro.

Viel Geld, über das es sich lohnt zu streiten. Bisher war die Politik des Landes einfach: Die Bezirke und die Senatsverwaltungen übertrugen die nicht genutzten und nicht mehr benötigten Grundstücke dem landeseigenen „Liegenschaftsfonds“. Dieser hatte die Aufgabe, die Immobilien meistbietend zu verkaufen, im Rahmen von „Bieterverfahren“. In Einzelfällen durfte der Fonds auf Anweisung des Senats Grundstücke auch direkt vergeben: Für die Blumengroßmarkthalle in Kreuzberg gab es kein Bieterverfahren, das Jüdische Museum bekam das Gebäude direkt und musste dafür auch nicht den Verkehrswert bezahlen.

Neben dieser kulturell wünschenswerten „Direktvergabe“ sind auch Direktvergaben möglich, um wirtschaftlich bedeutsame Einrichtungen nach Berlin zu locken oder um die Ansiedlung von Verbänden oder Botschaften zu ermöglichen. Entschieden werden solche Direktvergaben in einem Steuerungsausschuss. Dieser ist besetzt mit Vertretern der Senatsverwaltungen für Finanzen, Wirtschaft und Stadtentwicklung sowie vom Bezirk und dem Liegenschaftsfonds. Doch um die Direktvergaben wurde immer gerungen und oft genug blockierten sich die Verwaltungen selbst.

Deshalb soll die Liegenschaftspolitik nun neu aufgestellt werden. Eine wahrscheinliche Variante könnte sein, dass eine hochkarätig besetzte Kommission die Fälle prüft. Diese soll die Kompetenz bekommen, Entscheidungen zu treffen, indem etwa die Senatoren für Stadtentwicklung, Finanzen und Wirtschaft mit den Direktvergaben befasst werden. Die prominente Besetzung des Steuerungsausschusses soll auch sicherstellen, dass verstärkt landeseigene Grundstücke gezielt unter Verkehrswert für den Bau billiger Wohnungen vergeben werden, zur Bekämpfung der Wohnungsnot.

Nicht durchsetzen wird sich Nußbaum, wie in Senatskreisen zu hören ist, mit seiner Forderung, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Verluste aus dem eigenen Etat ausgleicht, die eine Vergabe von Grundstücken unterhalb ihres Verkehrswertes im Haushalt nach sich ziehen. Damit wird künftig von den weit über hundert Millionen Euro, die der Fonds bisher jährlich an den Haushalt abführt, ein Teil zur Bekämpfung der Wohnungsnot eingesetzt. Auf dieses Ziel einigte sich die Koalition in ihrem Vertrag – und das werde nicht fiskalpolitischen Erwägungen geopfert, heißt es.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false