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© Bernd Weissbrod/dpa

Beschleunigte Verbeamtung von 16.000 Berliner Lehrern: Kassenärzte sollen bei Gesundheitscheck für Amtsärzte einspringen

Senat und Kassenärztliche Vereinigung haben sich geeinigt: Um lange Wartezeiten bei den Amtsärzten zu vermeiden, können Lehrkräfte selbst einen Arzt suchen.

Jetzt soll alles ganz schnell gehen: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Senatsverwaltung für Bildung haben sich darauf verständigt, dass Lehrkräfte den für die Verbeamtung vorgeschriebenen Gesundheitscheck künftig bei Kassenärzten vornehmen lassen können. Das war seit einiger Zeit in Planung.

„Es wurde verabredet, bis Ende Januar 2023 die ersten 600 Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen“, teilte die Bildungsverwaltung am Freitag mit. Es geht um die so genannten fürsorgeärztlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen, ohne die eine Verbeamtung nicht möglich ist. Sie wird für rund 16.000 Lehrkräfte in den kommenden Jahren notwendig.

Mit der gründlichen Untersuchung soll das finanzielle Risiko für die öffentliche Hand verringert werden, dass Lehrkräfte wegen Erkrankungen lange ausfallen oder gar frühpensioniert werden müssen, denn Beamte haben im Krankheitsfall Anspruch auf nahezu unbegrenzt lange volle Gehaltsfortzahlung.

Um zu vermeiden, dass Gefälligkeitsgutachten erstellt werden, wurden die Mitglieder die Kassenärzte darauf hingewiesen, dass sie nur dann Lehrkräfte untersuchen dürfen, „wenn sie nicht behandelnde Haus- oder Fachärzte oder -ärztinnen sind und kein familiäres Verhältnis zu den zu untersuchenden Lehrkräften besteht“, erläuterte die Bildungsverwaltung.

„Wir gehen davon aus, dass sich viele Praxen bereit erklären werden, die Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen vorzunehmen“, wurde der KV-Vorstandsvorsitzender Burkhard Ruppert zitiert. Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) betonte, dass ihre Behörde bei dem „Großprojekt, der Verbeamtung von Bestandslehrkräften, einen weiteren großen Schritt vorangekommen“ sei. Das ist ein „wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung an Berliner Schulen“.

Teilnahmeberechtigt sind nach Auskunft von Senat und KV alle Ärztinnen und Ärzte, die für die KV „als hausärztlich tätige Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie Innere Medizin“ tätig sind. Dazu zählen auch praktische Ärztinnen und Ärzte „ohne Gebietsbezeichnung“ sowie Fachärztinnen und „Fachärzte für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt“ und Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie.

Der Reinickendorfer Amtsarzt Patrick Larscheid sagte dem Tagesspiegel: „Wir sehen das als eine Ausnahmesituation und würden es insbesondere als Berufsverband vorziehen, wenn die personellen Lücken in der zentralen medizinischen Gutachten Stelle geschlossen werden könnten“. Allerdings sähen die Amtsärzte die Notwendigkeit in dieser Situation pragmatisch zu handeln. Eine Dauerlösung solle es aber aus ihrer Sicht nicht werden.

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