zum Hauptinhalt

Berlin: Beschwerde über Arznei-Regresse beim Bundesverfassungsgericht

Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will der Reinickendorfer Internist Hans-Georg Fritz den drohenden "kollektiven Regress" für Kassenärzte wegen Überschreitens des gesetzlichen Arzneimittelbudgets zu Fall bringen. Fritz, Landeschef des Berufsverbands Deutscher Internisten, nennt es verfassungswidrig, "für Handlungen anderer Ärztinnen und Ärzte mit seinem Vermögen zu haften, mit denen er eine Zwangsgemeinschaft bilden muss".

Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will der Reinickendorfer Internist Hans-Georg Fritz den drohenden "kollektiven Regress" für Kassenärzte wegen Überschreitens des gesetzlichen Arzneimittelbudgets zu Fall bringen. Fritz, Landeschef des Berufsverbands Deutscher Internisten, nennt es verfassungswidrig, "für Handlungen anderer Ärztinnen und Ärzte mit seinem Vermögen zu haften, mit denen er eine Zwangsgemeinschaft bilden muss". Die Versorgung Versicherter mit Medikamenten und Heilmitteln dürfe nicht "kostenpflichtig auf Vertragsärzte übertragen werden", da dies eine ureigne Aufgabe der Krankenkassen sei, heißt es weiter in der siebenseitigen Verfassungsbeschwerde.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung ist jeder der rund 6000 Berliner Kassenärzte wegen Budgetüberschreitung im Jahre 1999 mit 13 000 Mark Regress bedroht. Falls die Budgetregelung wie geplant durchgesetzt wird, müssen die Ärzten im Jahre 2001 mit Abzügen von den Pauschalhonoraren der Kassen rechnen.

Fritz hatte Anfang Dezember für Schlagzeilen gesorgt, als er mit Bezug auf eine Umfrage unter Internisten aus Protest gegen Regresse Kassenpatienten Privatrezepte ausstellte, die Versicherte dann bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen sollten. Die Resonanz auf die inzwischen beendete Aktion sei gewaltig gewesen, so Fritz: "45 Printmedien und drei Fernsehsender haben berichtet." Ärzte, so Fritz, stünden im Konflikt, aus Furcht vor Regressen und zum Nachteil von Patienten auf "überholte Medikamente oder Billigprodukte" auszuweichen. Wer auf "bahnbrechende Innovationen" etwa in der Rheuma-Therapie aus Kostengründen verzichte, setze sich zudem einem erhöhten Haftungsrisiko aus.

bk

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false