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Bestechungsgeld-Prozess: Bezirksamtsmitarbeiterin verurteilt

Wegen Bestechlichkeit hat das Amtsgericht Tiergarten eine frühere Angestellte des Bezirksamtes Reinickendorf zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Daneben muss die Angeklagte 5000 Euro an die Justizkasse zahlen.

Berlin - Als Mitarbeiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde hatte die 51-jährige Architektin vor zwei Monaten von einem Investor, der die Sanierung des Hermsdorfer Seeschlosses plante, 10.000 Euro als Gegenleistung für ihre Unterschrift auf einer speziellen Bescheinigung gefordert.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war dieses Schriftstück für den 47-jährigen Unternehmer von erheblichem Wert, weil davon steuerliche Sonderabschreibungen für Investitionen an Baudenkmälern abhingen. Im Prozess hatte die Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dem Urteil zufolge war die Beweislage erdrückend.

Der Unternehmer hatte nach dem Vorfall die Polizei am 15. September alarmiert. Die Geldübergabe fand dann fünf Tage später unter Beobachtung der Beamten statt. Nachdem die 51-Jährige die 10.000 Euro auf ihr Konto eingezahlt hatte, wurde sie festgenommen. Am Mittwoch ist die Angeklagte nach zweimonatiger Untersuchungshaft frei gelassen worden. (tso/ddp)

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