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Berlin: Bewährung für Sextat im Vollrausch

Polizist hatte Kollegin, die schlief, missbraucht

Nach Dienstschluss sahen die Beamten tief ins Glas. Sie fuhren in eine Diskothek, tanzten, lachten und kehrten dann zu ihrer Dienststelle in der Kruppstraße in Tiergarten zurück. Bei der Fahrt saß Polizeihauptmeister Robert G. angetrunken hinter dem Steuer seines Privatwagens. Das war sein erster Fehler in jener Nacht Ende April 2004. Der zweite Fehlgriff brachte ihn gestern vor Gericht. Der 47-Jährige soll eine schlafende Kollegin sexuell missbraucht haben.

Robert G., ein fast zwei Meter großer und breitschultriger Mann, berief sich auf Erinnerungslücken. Er sei bereits mit einem „Tunnelblick“ zurück zur Dienststelle gefahren. „Ich war froh, dass kein Verkehr auf der Straße war.“ Er sei dann in die Gruppenführerstube gegangen, um sich hinzulegen. Doch in dem Raum sei geraucht worden. „Mir wurde übel.“ Er sei zur rauchfreien Frauenstube gewankt. „Ich habe mich hingelegt und bin sofort eingeschlafen.“

Angeblich war er fassungslos, als ihm Kollegen am Morgen eröffneten, was passiert sein soll. „Ich habe das nicht nötig, warum sollte ich das tun“, regte er sich auf. Er habe die Frau erst einen Tag zuvor kennengelernt, meinte der Angeklagte. „Sie war neu.“ Die damalige Polizeikommissarin zur Anstellung war laut Anklage aufgewacht, als er sie gerade begrapschte. Im Prozess sagte die 25-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen den vom Dienst suspendierten Beamten aus. Sie leidet nach Angaben ihrer Anwältin bis heute unter Albträumen.

Kollegen des Angeklagten wurden vernommen. Sein Verhalten gegenüber Frauen sei „ganz normal“, meinten die einen. Andere schilderten ihn als einen, der gern mit seiner Männlichkeit protzte, sich „Tiger“ nannte und Kolleginnen auch mal „tätschelte“. Robert G. hatte zuvor von Schwierigkeiten zu Hause, einer heimlichen Freundin und dem damaligen Missbrauch von Schmerztabletten berichtet. Sein Verteidiger forderte Freispruch.

Die Richter aber sahen den Übergriff als erwiesen an und gingen von einer Sextat im Rausch aus. G. wurde wegen fahrlässigen Vollrausches zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem soll er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Falls die Entscheidung rechtskräftig wird, verliert er den Job. K.G.

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