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Berlin: Bewährungsstrafe für jungen Kurden, da sich die schweren Gewaltvorwürfe nicht nachweisen ließen

Wegen Landfriedensbruchs bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen nach der Verschleppung von PKK-Führer Abdullah Öcalan im Februar dieses Jahres ist ein 25-jähriger Kurde am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte vor dem Schöffengericht Tiergarten drei Jahre Gefängnis bentragt.

Wegen Landfriedensbruchs bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen nach der Verschleppung von PKK-Führer Abdullah Öcalan im Februar dieses Jahres ist ein 25-jähriger Kurde am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte vor dem Schöffengericht Tiergarten drei Jahre Gefängnis bentragt.

An vier Verhandlungstagen ließen sich schwerwiegende Vorwürfe der Anklage nicht nachweisen. So sollte der Kurde am 17. Februar 1999 am Rathenauplatz in Wilmersdorf unweit des israelischen Generalkonsulats einem Polizisten mit einer Holzstange auf den Helm geschlagen und demnach eine gefährliche Körperverletzung begangen haben. Vor Gericht stand dann aber lediglich fest, dass der Helm eine Delle aufwies.

Sieben Polizisten machten als Zeugen unterschiedliche Angaben über den Angeklagten. Der krasseste Widerspruch kam von einem Beamten, der sicher sein wollte, dass der Schlag mit einer Eisenstange auf den dadurch zusammengesackten Kollegen geführt worden sei. Der Getroffene selbst will aber mit Gewissheit eine Holzstange gesehen haben. Sie habe ihn eher berührt, als der Kurde sie habe fallen lassen. Er sei nicht zu Boden gegangen.

Am Dienstag nächster Woche beginnt erstmals ein Prozeß gegen vier Demonstranten, die nach dem Aufbrechen der Eingangstür in das israelische Generalkonsulat eingedrungen sein sollen. Israelische Sicherheitsbeamte hatten anschließend, wie damals berichtet, vier Kurden durch Schüsse getötet.

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