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Berlin: Bewährungsstrafe für Todesfahrer

Anklage als Mordversuch abgewiesen: Unfall allein durch Fußgänger verursacht

Der Prozess um einen tödlichen Autounfall, der als Mordversuch angeklagt worden war, endete mit einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe. Nicht der 39jährige Fahrer, sondern allein der Fußgänger habe das Unglück verursacht, befand gestern das Gericht. Jens P. sei aber des versuchten Totschlags durch unterlassene Hilfeleistung und der Fahrerflucht schuldig. Als er zehn Minuten nach dem Unfall stoppte und Blut an seinem Golf sah, habe er keine Hilfe für das Opfer geholt. Der Fußgänger sei zwar nicht mehr zu retten gewesen. Das aber habe P. nicht gewusst.

Als Jens P. auf der Bundesstraße 1 ein anderes Fahrzeug überholen wollte, sei ihm der angetrunkene Fußgänger plötzlich von links vor das Auto gelaufen, hieß es im Urteil. Das habe sich aus der Aussage der Ehefrau des Getöteten ergeben, die erst im Prozess als Zeugin befragt worden war. Die Anklage war zunächst davon ausgegangen, dass der 43-Jährige die Straße von rechts überqueren wollte und von P. aufgrund überhöhter Geschwindigkeit nicht gesehen wurde. Die Ermittlungen der Polizei seien lückenhaft gewesen, kritisierte der Staatsanwalt.

Mit einer Gefängnisstrafe endete dagegen der Berufungsprozess gegen einen anderen Todesfahrer. Die Strafe wurde von einer Bewährungs- auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verschärft. Der 39-Jährige war mit 2,3 Promille und Tempo 95 gegen einen Fiat geprallt. Zwei Insassen starben. K. G.

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