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Auch Jochen Großmann, ehemaliger Brandschutzexperte am BER, wurde am Freitag vom Untersuchungsausschuss befragt. Großmann ist vor einem Jahr wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit am Flughafen verurteilt worden.

© dpa

Update

Korruption am BER: Bewährungsstrafe für Ex-Technikchef Großmann

Jochen Großmann ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Zudem muss der ehemalige Technikchef des BER 200.000 Euro zahlen.

Der ehemalige Technikchef des pannengeplagten Hauptstadtflughafens, Jochen Großmann, ist wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der vom Amtsgericht Cottbus erlassene Strafbefehl sei rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Montag mit. Danach muss Großmann zusätzlich eine Geldauflage von 200.000 Euro zahlen.

Dem Chef und Inhaber der in Dresden ansässigen Gicon-Gruppe mit 14 Firmen und 460 Beschäftigten ist so eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart geblieben. Laut dem Strafbefehl hatte Großmann - vor seiner Berufung zum Technikchef - noch als Berater des BER Ende 2013 den Planungsauftrag an eine Firma vermittelt. Dafür habe er von diesem Anbieter Vorteile für sein Unternehmen im Umfang von fast einer halben Million Euro verlangt, die auf die Kosten für die Flughafengesellschaft aufgeschlagen werden sollten. Nach dem Auffliegen der Absprache habe sich die Bieterfirma aber an die ursprüngliche Kalkulation gehalten, so dass es in diesem Fall bei einem versuchten Betrug blieb.

In zwei anderen Fällen habe Großmann für Planungsleistungen am BER überhöhte Rechnungen gestellt und die Flughafengesellschaft um knapp 50.000 Euro betrogen, heißt es in dem Strafbefehl. Hinzu kamen zwei weitere Betrugsversuche, bei denen es um insgesamt 5000 Euro ging.

Großmann habe auf Rechtsmittel verzichtet und somit den Strafbefehl akzeptiert, sagte Oberstaatsanwalt Frank Winter. Allerdings hat der Ingenieur gegen seine Entlassung geklagt. Dazu ist am kommenden Mittwoch eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht Cottbus angesetzt. Auch das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Wettbewerbsverzerrung läuft weiter. Dort geht es um verdeckte Preisabsprachen von BER-Bieterfirmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte seit Mai gegen Großmann ermittelt, der von Flughafenchef Hartmut Mehdorn 2013 als „Retter“ auf die BER-Baustelle geholt worden war. Er soll von einem holländischen Planungsbüro, das sich um einen BER-Auftrag in Millionenhöhe bewarb, ein Bestechungsgeld in Höhe von 350 000 Euro gefordert haben. Um diese Summe sollte die Firma das Gebot erhöhen und den Aufpreis dann an Großmanns Gicon-Gruppe abführen. Die holländische Firma selbst hatte den Flughafen über den Fall informiert, woraufhin Mehdorn die Staatsanwaltschaft einschaltete. Es wurden Wohn- und Geschäftsräume Großmanns in Berlin und Dresden durchsucht, einige Kisten mit Akten und einige Terabyte Computerdaten beschlagnahmt. Mehdorn kündigte Großmann im Sommer fristlos.

Jochen Großmann sollte das Monster zähmen

Der Ex-Technikchef hatte seit 2013 das BER-Inbetriebnahmeprogramm „Sprint“ verantwortet und vor allem das Konzept entwickelt, um die außer Kontrolle geratene, nicht funktionsfähige Entrauchungsanlage im Terminal in Gang zu bringen. Das „Monster“, wie es intern heißt, wird dabei in drei beherrschbare Einzelanlagen zerlegt. An diesem Konzept halten Mehdorn und der neue Technikchef, der frühere Siemens-Manager Jörg Marks, weiterhin fest.

Dass Großmann nicht angeklagt wird, ist dennoch eine Überraschung. Das Strafbefehlsverfahren wird eigentlich vor allem in minderschweren oder in klaren Fällen angewandt, in denen nach Aktenlage entschieden werden kann. Es soll der Entlastung von Gerichten und Staatsanwaltschaften dienen, dem Beschuldigten aber auch eine schnelle, kostensparende und unauffällige Verfahrenserledigung ermöglichen, heißt es.

Großmann, der sich zu den Ermittlungen nie äußerte und auch am Sonntag nicht erreichbar war, kommt der Ausgang ohne eine Gerichtsverhandlung dennoch entgegen. Bis zum Korruptionsskandal hatte er als Unternehmer einen guten Ruf. Er gehörte zu einem Wirtschaftsberaterkreis des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU). Noch im April war Großmann in Sachsen als Zweitplatzierter „Unternehmer des Jahres“ ausgezeichnet worden, da seine Firmengruppe „in vielen Segmenten eine weltweit führende, teils sogar eine Alleinstellungsposition“ habe und ein „wichtiges Rückgrat der sächsischen Technologiewirtschaft“ sei. In Sachsen wollen die Initiatoren des Wettbewerbs, wie es heißt, die Untersuchungen abwarten, „bevor sie über mögliche Konsequenzen bezüglich der Preisvergabe entscheiden“.

Mehdorn hatte auf den Fall Großmann „tief enttäuscht“ reagiert. Erst vor wenigen Tagen verkündete die Flughafengesellschaft, dass sie ihr Compliance Management gegen Korruption verstärkt habe, mit einem neuen „Compliance Officer“, der Rechtsanwältin und früheren Wirtschaftsstaatsanwältin Elke Schaefer. Sie war vorher bereits externe Korruptions-Ombudsfrau der Flughafengesellschaft. Das übernimmt jetzt Rainer Frank, Gründungspartner der Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz, der vertraulich alle Hinweise entgegennimmt.

(mit dpa)

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