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Berlin: Bewerber dürfen nicht von Sozialhilfe leben

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis haben. Er muss für seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst aufkommen – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis haben. Er muss für seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst aufkommen – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Er muss ausreichend deutsch sprechen und darf nicht straffällig geworden sein. Außerdem muss er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen und seine alte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufgeben.

Ausländer, die nur zweckgebundene Aufenthaltsgenehmigungen haben (etwa Studenten ) können sich nicht einbürgern lassen, ebenso wenig Flüchtlinge , die nur Aufenthaltsgestattung oder -duldung haben – wie etwa die Familie Aydin, die seit 17 Jahren in Deutschland lebt und nun ausreisen soll. ari

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