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Sackgasse.Am Olivaer Platz endet der neue öffentliche Weg am Zaun eines Wohnhauses.

© Cay Dobberke

Berlin-Wilmersdorf: Bezirk plant Enteignung für Weg am Olivaer Platz

Durch die neue Wohnanlage „Rosengärten“ an der Württembergischen Straße führt auf Wunsch des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf ein Weg, der aber kurz vor dem Olivaer Platz am Zaun eines benachbarten Wohnhauses endet. Das will der Baustadtrat gegen den Widerstand des Eigentümers ändern.

Nach rund 200 Metern ist Schluss: Es gibt einen öffentlichen Weg durch die neue Wohnsiedlung „Rosengärten“ an der Württembergischen Straße in Wilmersdorf, den Fußgänger oder Radfahrer von der Düsseldorfer Straße aus nutzen können doch am Olivaer Platz ist die Route durch einen Zaun versperrt Das will der Charlottenburg-Wilmersdorfer Baustadtrat Marc Schulte (SPD) nicht länger hinnehmen: Im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) kündigte er am Mittwochabend an, die Flächen zu enteignen.

Hinter Gittern. Den Durchgang zum rund 200 Meter langen Weg in der Wohnanlage „Rosengärten“ versperrt auch ein Tor.

© Cay Dobberke

Eigentümer des Wohngebäudes am Olivaer Platz 6 - 6a ist die Firma Beta Immobilien. Das Haus wurde 1991 gebaut, nebenan stand damals die Kleingartenkolonie Württemberg. Zu dieser Zeit gab es Überlegungen, auf dem Gelände der Kolonie eine Schule anzusiedeln. Der Bebauungsplan sah einen Weg zum Platz vor. Später verkaufte der Berliner Liegenschaftsfonds das Grundstück trotz Protesten im Bezirk, die Kleingärten mussten weichen. Die Bauwert Investment Group errichtete die „Rosengärten“, die Bewohner ziehen dort seit dem vorigen Jahr ein.

Den Durchgang zum Olivaer Platz sehe ein Bebauungsplan seit langem vor, betont Schulte. Anwälte von Beta Immobilien haben die Weigerung jedoch soeben bekräftigt. Schulte nimmt an, dass der Hauseigentümer vor allem die Interessen von Mietern im Erdgeschoss vertritt, die wohl nicht begeistert wären von Fußgängern und Radfahrern.

1989 hatte die Eigentümerfirma dem Bezirk geschrieben, man wolle sich am Bebauungsplan orientieren. Jetzt argumentieren die Anwälte, dieser sei längst überholt. Schulte rechnet mit einem jahrelangen Rechtsstreit obwohl es nur um „maximal 50 Quadratmeter“ gehe.

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