zum Hauptinhalt
Die Mieter an der Großgörschenstraße protestieren seit Monaten gegen den Verkauf ihrer Wohnungen.

© Rainer Jensen / dpa

Tempelhof-Schöneberg: Bezirk stoppt Verkauf von Bundeswohnungen

Lange haben die Mieter gegen den Verkauf ihrer Wohnungen in der Großgörschenstraße/Katzlerstraße gekämpft, vergeblich. Jetzt ergreift der Bezirk die Initiative und macht sein Vorkaufsrecht geltend.

Die Mieter in den Häusern Großgörschenstraße/Katzlerstraße können wieder hoffen: Der Bezirk Tempelhof–Schöneberg hat sein Vorkaufsrecht für die 48 bundeseigenen Wohnungen geltend gemacht. Damit ist der Verkauf an einen privaten Investor vorerst gestoppt. Der Investor will nach Tagesspiegel-Informationen 7,8 Millionen Euro für die Häuser bezahlen, ein Verkehrswert-Gutachten ergab einen Kaufpreis von 7,1 Millionen Euro. Weil die Häuser seit September 2014 im Milieuschutzgebiet liegen, hat sich der Verkehrswert nach Einschätzung des Bezirks jetzt auf 6,32 Millionen Euro reduziert, zu diesem Preis würde die landeseigene Gewobag die Häuser übernehmen. Ob sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) auf diesen geringeren Kaufpreis einlässt, ist noch unklar. "Derzeit wird das weitere Vorgehen intern abgewogen", sagte ein Bima-Sprecher.

Vorkaufsrecht funktioniert in der Praxis fast nie

Das Vorkaufsrecht gibt es nur in Milieuschutzgebieten. Und auch dort bislang nur theoretisch, denn für einen Ankauf haben die Bezirke kein Geld. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie die Gewobag haben dagegen sowohl die Finanzmittel als auch den politischen Auftrag, ihren Bestand zu vergrößern; zu ihren Gunsten können die Bezirke ein Vorkaufsrecht geltend machen. Das Problem sei dann allerdings die vierwöchige Einspruchsfrist nach dem eigentlich schon besiegelten Verkauf. "Die Frist reicht nicht aus, um die Objekte genau zu prüfen", sagt die Baustadträtin von Tempelhof-Schöneberg Sibyll Klotz (Grüne). Im Fall Großgörschenstraße war die Gewobag schon über den Gebäudezustand informiert, weil sie am Bieterverfahren zum Verkauf beteiligt war.

Eigentlich soll mit dem Vorkaufsrecht nur Druck auf den Investor gemacht werden, mit dem Bezirk über die späteren Mietkonditionen zu verhandeln und eine "Abwendungsvereinbarung" zu unterzeichnen. Dieses Modell laufe in München sehr erfolgreich, sagte Klotz. Der Investor für die Großgörschenstraße sei an solchen Verhandlungen aber nicht interessiert gewesen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false