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Projekt „Urbane Mitte“ in Berlin-Kreuzberg: Laut Gutachten hat der Investor keinen Anspruch auf Entschädigung
Ein Investor plant sieben Hochhäuser am Gleisdreieck in Kreuzberg. Der Bezirk möchte jedoch anders bauen. Muss er den Investor dann entschädigen, wie im Vertrag vereinbart? Nein, sagt ein Gutachten.
| Update:
Sieben Hochhäuser mit überwiegend Büros möchte ein Investor gerne am Rande des Gleisdreieckparks errichten. Viele Anwohnende sind gegen das Projekt „Urbane Mitte“. Die Frage ist, ob sich die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für den Bebauungsplan für das Projekt ausspricht oder nicht.
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