zum Hauptinhalt
Hunderverbot am Schlachtensee. Jetzt ziehen die Betroffenen vor Gericht und ihre Anwälte sind optimistisch, dass das Verbot zu kippen sei.

© Doris Spiekermann-Klaas

Hundeverbot am Schlachtensee bald vor Gericht: Ciao, Bello!

Auf der letzten BVV wäre der Streit zwischen Hundebesitzern und Grünen-Stadträtin fast eskaliert. Offensichtlich sind keine Kompromisse mehr möglich. Deshalb wird das Hundeverbot am Schlachtensee in Zehlendorf vor Gericht landen. Die Anwälte der Kläger sind optimistisch.

Wenn die Sonne am Sonntag wieder wärmer scheint, wird das passieren, was immer passiert an schönen Tagen: Es wird sehr voll am Schlachtensee und an der Krummen Lanke. Tausende Berliner fahren dann raus aus der Stadt oder nur zum grünen Stadtrand im Berliner Südwesten. Aber seit einigen Monaten wird dort im idyllischen Teil von Zehlendorf vor allem eine Gruppe besonders kritisch gemustert: Die Hundebesitzer.

Ab 15. Mai soll dort auf Betreiben der Grünen-Stadträtin Christa Markl-Vieto ein generelles Hundeverbot gelten. Auch angeleint dürfen die Tiere dann nicht mehr am Uferweg laufen. Die Debatte darüber hat Hundefreunde und Hundeskeptiker in dieser Stadt einmal mehr heftig aufeinander prallen lassen. Aber da mit dem schwarz-grün geführten Bezirksamt offenbar keine Kompromisse mehr möglich sind, werden die Betroffenen vor das Verwaltungsgericht ziehen. Markl-Vieto hatte in der letzten Bezirksverordnetenversammlung alle Lösungsvorschläge abgelehnt.

Deshalb, sagt Mirko Klimas, Bezirksverordneter der SPD in Steglitz-Zehlendorf, bleibe nun nur die gerichtliche Auseinandersetzung. Um sich auf genau diesen juristischen Weg zu begeben, hat die Initiative „Hunde-am-Schlachtensee“ Geld gesammelt. „Da selbst in einem Vier-Augen-Gespräch mit der Stadträtin alle Vorschläge abgelehnt wurden, bleibt uns keine andere Wahl“, sagt auch Frank Kuehn, Initiator von „Hunde-am-Schlachtensee“. Kuehns Initiative hatte beispielsweise vorgeschlagen, dass es – während der Badesaison – einen Leinenzwang am Uferweg geben solle.

Um den See soll bald nicht mehr gehen, aber auf dem See? Ist eigentlich dann Bootfahren für Hunde noch erlaubt?
Um den See soll bald nicht mehr gehen, aber auf dem See? Ist eigentlich dann Bootfahren für Hunde noch erlaubt?

© dpa

Mandatiert wurde der Verwaltungsrechtspezialist Gerhard Michael, der derzeit die Lage prüft. „Ich sehe gute Chancen, dass wir das Verbot kippen, sonst hätten wir den Fall nicht angenommen.“ Unterstützung bekommt die Initiative auch von Rechtsanwalt Rolf Rattunde, der als Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Landes Berlin lehrt. In einem offenen Brief an die SPD führt er aus, dass „wasserrechtliche Vorschriften“ – egal, ob EU-Richtlinien oder Berliner Wassergesetz – „ungeeignet sind“.

Keine der Normen würde eine Grundlage für ein Mitführverbot der Hunde, geschweige ein Schwimmverbot vorsehen: „Zumal angesichts der ausgezeichneten Wasserqualität, kein Grund für ein Verbot besteht“, sagt Rattunde. Nach Ansicht der Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto wird aber das Hundegesetz in diesem Fall zum Tragen kommen: „Wir werden den gesamten See einschließlich des Ufers als Badestelle ausweisen.“ Dabei beruft sie sich auf ein Betretungsverbot gemäß Paragraf 2 Nummer 3 im Hundegesetz.

Darin heißt es: „Hunde dürfen nicht... in Badeanstalten sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen mitgenommen werden.“

Rechtsanwalt Rattunde dagegen argumentiert: „Der Schlachtensee und die Krumme Lanke als Ganzes sind natürlich keine Badestelle.“ An einigen Stellen ist das Baden ganz verboten, an anderen ist es durch Abzäunung unmöglich gemacht, an dritten wiederum aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich, ins Wasser zu gehen. Die EU-Wasser-Verordnung, auf die sich das Bezirksamt zudem stützen will, befasse sich dagegen nur mit „Badegewässer“, nicht mit „Badestellen“.

Außerdem ginge es in jener EU-Verordnung „nur um die Qualität des Wassers“, erklärt der Jurist und betont, dass „Badestelle und Badegewässer grundsätzlich unterschiedliche Flächenstücke“ seien. Das Hundegesetz dagegen sei grundsätzlich nur für „Badestellen“ ebenso wie für „Liegewiesen“ anwendbar.

Dabei sei es auch gesetzlich geregelt, dass die Badesaison an den Badestellen samt zugehöriger ausgewiesener Liegewiesen vom 15. Mai bis 15. September läuft – danach darf der Hund das Grün wieder betreten und über die Badestelle ins Wasser springen.

Der Weg rund um den Schlachtensee und die Krumme Lanke wurde in den letzten fünf Jahren als Uferweg – nicht als Badestelle – mit EU-Fördermitteln ausgebaut. Dabei handelt es sich um einen Verkehrsweg. Rattunde sagt: „Wer dort mit seinem Hund spazieren geht und des Betretens einer Badestelle bezichtigt wird, wird sich zurecht damit verteidigen können, dass der Uferweg eben keine Badestelle, sondern ein Verkehrsweg ist.“

Der Autor ist freier Journalist und lebt mit seiner Familie in Zehlendorf. Der Text erscheint auf dem Zehlendorf Blog, dem Online-Magazin des Tagesspiegel aus dem Südwesten.

Ulrich Hansbuer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false