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Auf dem Großen Wannsee stieß am Sonntag ein Tretboot mit einem Ausflugsdampfer zusammen.

© Joachim Rieken

Unfall auf dem Wannsee in Berlin-Zehlendorf: Eine Schifffahrt, gar nicht lustig

Am Sonntag stieß ein Tretboot mit einem Passagierschiff zusammen – wie kann das passieren? Wo man in Berlin überhaupt Tretboot fahren darf und was man beachten muss. Eine kleine Wasserkunde für Anfänger.

Ach, wie entspannt das ist: Im Liegestuhl sitzen, gemächlich in die Pedale treten, sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen, und dann vielleicht noch ein kleines Bier – Tretbootfahren darf in Berlin eigentlich jeder und fast überall. Gut geht das nicht immer: Erst am Sonntag stieß auf dem Großen Wannsee ein Tretboot mit einem Passagierschiff zusammen. Im Boot saßen drei Menschen, die Frau und einer der beiden Männer wurden leicht verletzt. Mitarbeiter der DLRG, die in der Nähe waren, retteten die Verunglückten. Wie kann so etwas passieren? Und welche Regeln gibt es überhaupt?
Alkohol war jedenfalls diesmal nicht der Grund. Die Insassen, allesamt 27 Jahre alt, waren nach Angaben eines Polizeisprechers nüchtern. „Alkohol ist tabu am Steuer eines Tretboots, das ist wie beim Autofahren auch“, sagte er. Erlaubt seien wie auch im Auto 0,5 Promille. Kontrollieren lasse sich das jedoch schwierig, sagt der Besitzer eines Bootsverleihs am Treptower Park. Zwar müsse die Person, die die Ausleihe bezahlt, sichtlich nüchtern sein. „Dann wissen Sie aber nicht, was alles in den Taschen ist und ob während der Fahrt mal der Sitzplatz getauscht wird.“ Das sei beim Autofahren aber auch nicht anders.

Unfallhergang noch unklar

Dass wie am Wochenende Tretboote mit größeren Passagierschiffen zusammenstoßen, passiere nicht sehr oft, heißt es bei der Polizei. Häufiger komme es zu Unfällen von zwei kleineren Booten. „Vielleicht, weil im Berufsschifffahrtsverkehr nur geschulte Leute unterwegs sind“, sagt der Polizeisprecher. Für kleinere Boote bis 15 PS hingegen brauche man keinen Führerschein. In der Regel werden die Fahrgäste am Bootsverleih durch Aushänge geschult, mit Glück gibt es in den Booten noch Erklärungen zu den Verkehrsschildern.
Wie genau sich der Unfall am Sonntag ereignet hat, ist nach Polizeiangaben noch unklar. Der Inhaber des Tretbootverleihs, dessen Kunden in den Unfall verwickelt waren, wollte sich am Montag zur Sache nicht äußern. Nach Polizeiangaben schipperten wohl beide Fahrzeuge auf dem Großen Wannsee in Höhe Heckeshorn talabwärts. Dabei geriet das Tretboot in die Fahrrinne des Fahrgastschiffes und stieß schräg mit ihm zusammen. Bei dem Ausflugsdampfer handelt es sich um die MS Lichtenberg, die jahrelang für die BVG im Einsatz war.

Wo Tretboote in Berlin fahren dürfen

Passagierschiffe haben eine eigene Fahrrinne, in der sie Vorfahrt haben und die andere Fahrzeuge nur überqueren sollten. Wer sich an diese Regel hält, darf auf dem Wannsee mit dem Tretboot ungestört fahren. Größere Einschränkungen gibt es auf der Spree im Berliner Innenstadtbereich. Fahrzeuge mit weniger als fünf PS, also auch Tretboote, dürfen unter anderem zwischen dem Kanzleramtssteg und der Oberbaumbrücke nicht fahren. Das Gleiche gilt nach Polizeiangaben für einen großen Teil des Spandauer Schifffahrtkanals. Schleusen hingegen hält Mike Kaus vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin nicht für problematisch. Das Personal an der jeweiligen Schleuse könne je nach Bauart des Boots und Größe der Schleuse individuell entscheiden, ob das Tretboot die Schleuse passieren dürfe oder nicht.

Immer mehr Verkehr auf der Spree

Auf den Berliner Seen und auf der Spree sind in den vergangenen Jahren immer mehr Tretboote unterwegs. „Die Leute machen viel in Deutschland Urlaub, das merkt man“, sagt der Bootsverleiher. Wassersport werde zunehmend beliebter. „An guten Tagen sind meine 45 Boote dauerhaft ausgeliehen.“ Generell müssen Fahrzeuge, die auf der Spree fahren, autorisiert werden. „Alles, was Marke Eigenbau ist, muss man sich beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt genehmigen lassen“, sagt Kaus.

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