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Berlin: Bezirksreform: Mitte urteilt für Prenzlauer Berg mit

Die Justiz passt sich der Bezirksreform nicht an, sondern bleibe bei den "seit Jahrzehnten bewährten Zuständigkeitsregelungen. Lediglich für den mit Kreuzberg fusionierten Bezirk Friedrichshain ist im neuen Jahr das Amtsgericht Lichtenberg am Roedeliusplatz 1 zuständig und nicht mehr wie bisher das Amtsgericht Mitte.

Die Justiz passt sich der Bezirksreform nicht an, sondern bleibe bei den "seit Jahrzehnten bewährten Zuständigkeitsregelungen. Lediglich für den mit Kreuzberg fusionierten Bezirk Friedrichshain ist im neuen Jahr das Amtsgericht Lichtenberg am Roedeliusplatz 1 zuständig und nicht mehr wie bisher das Amtsgericht Mitte. Mit dieser Änderung solle das Amtsgericht Mitte entlastet werden, teilte die Justizverwaltung mit. Verfahren, die vor Jahresende beim Amtsgericht Mitte eröffnet wurden, bleiben in dessen Zuständigkeit.

Die Bezirksreform verändert die Zuständigkeiten der Amtsgerichte ansonsten nicht. Mitte bleibt weiter auch für Prenzlauer Berg zuständig, obwohl dieser Bezirk sich mit Pankow und Weißensee vereinigt hat. Hohenschönhausen geht mit Lichtenberg zusammen, sein Amtsgericht bleibt aber auch für Hellersdorf und Marzahn zuständig. Schöneberg kam als Bezirk mit Tempelhof zusammen, der Amtsgerichtsbereich umfasst dagegen auch Steglitz und Zehlendorf, die einen Bezirk bildeten. Beim Amtsgericht bleiben auch Tempelhof und Kreuzberg unter einem Dach, und Wedding urteilt weiter für Reinickendorf mit.

"Passend" sind die Amtsgerichts-Zuständigkeiten in Charlottenburg-Wilmersdorf mit Sitz in Charlottenburg und in Treptow-Köpenick mit dem Gericht in Köpenick.

kt

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