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Berlin: BGH bestätigt Urteile gegen XY-Bande

Leipzig/Neuruppin - Einer der größten Prozesse gegen organisierte Kriminalität in Ostdeutschland ist weitgehend abgeschlossen. Im Fall um die so genannte XY-Bande hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Donnerstag die Revisionen der vier Hauptangeklagten gegen ihre Verurteilung zu Haftstrafen von acht bis zwölf Jahren durch das Landgericht Neuruppin zurückgewiesen.

Leipzig/Neuruppin - Einer der größten Prozesse gegen organisierte Kriminalität in Ostdeutschland ist weitgehend abgeschlossen. Im Fall um die so genannte XY-Bande hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Donnerstag die Revisionen der vier Hauptangeklagten gegen ihre Verurteilung zu Haftstrafen von acht bis zwölf Jahren durch das Landgericht Neuruppin zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin rechtskräftig. Die Männer, unter ihnen der ehemalige CDU-Stadtverordnete und Kaufmann Olaf K., waren im September 2006 für schuldig befunden worden, jahrelang in großem Stil mit Rauschgift gehandelt zu haben. Neu verhandelt werden muss das Strafmaß für ein weiteres Bandenmitglied, das vom Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden war.

Der Kopf der Bande, Olaf K., muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Gegen die beiden anderen Rädelsführer Carsten O. und Jürgen D. verhängte das Gericht Gesamthaftstrafen von jeweils neun Jahren. Die Mitglieder der XY-Bande hatten mehrere Jahre in Neuruppin mit Kokain gedealt. Sie hatten auch Verbindungen in die Politik sowie zu Verwaltung und Polizei. Fahnder gaben der Gruppe den Namen XY-Bande, weil ihre Mitglieder auf den Nummernschildern ihrer Nobelkarossen nach dem Ortskennzeichen die Buchstabenfolge XY führten (Az: 5 StR 253/07). ddp

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