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Berlin: Blockaden ohne "Gesichtsverlust" aufgelöst

Parteien einigen sich auf Neuwahl von fünf Verfassungsrichtern - Helge Sodan neuer GerichtspräsidentBrigitte Grunert Der Neuwahl von fünf der neun Mitglieder des Berliner Verfassungsgerichtshofes steht in der Parlamentssitzung am Donnerstag nichts mehr entgegen. Nach einjährigem erbittertem Proporzstreit kommen nunmehr alle vier Fraktionen mit Kandidaten zum Zuge.

Parteien einigen sich auf Neuwahl von fünf Verfassungsrichtern - Helge Sodan neuer GerichtspräsidentBrigitte Grunert

Der Neuwahl von fünf der neun Mitglieder des Berliner Verfassungsgerichtshofes steht in der Parlamentssitzung am Donnerstag nichts mehr entgegen. Nach einjährigem erbittertem Proporzstreit kommen nunmehr alle vier Fraktionen mit Kandidaten zum Zuge. Die Kuh wurde erst gestern vom Eis gezogen. Die CDU verzichtete auf einen ihrer drei Kandidaten zu Gunsten der Grünen, stellt aber wieder den Verfassungsgerichtspräsidenten. Die Grünen ihrerseits präsentieren einen neuen Kandidaten. Damit wurden die Blockaden ohne "Gesichtsverluste" gelöst.

Neuer Präsident des Verfassungsgerichts wird Helge Sodan (CDU, FU-Professor für Staats- und Verwaltungsrecht). Ferner nominierte die CDU den Rechtsanwalt Dietrich Mahlo, der früher dem Abgeordnetenhaus und dem Bundestag angehört hatte. SPD-Kandidat ist Andreas Knuth (SPD, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder). Die PDS hat die parteilose Rechtsanwältin Martina Zünkler benannt. Neuer Kandidat der Grünen ist Rechtsanwalt Klaus Martin Groth (Grüne); er war 1989/90 Staatssekretär der damaligen Umweltsenatorin Michaele Schreyer (Grüne) und von 1977 bis 1986 Verwaltungsrichter.

Dafür zogen die Grünen den Anwalt Matthias Zieger (Grüne) zurück, den die CDU zuletzt nicht akzeptierte. Nach Angaben von CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky verzichtete sein parteiloser Kandidat Herbert Bültmann (Präsident des Finanzgerichts) gestern von sich aus. Landowsky hatte kürzlich den Verzicht auf Bültmann zu Gunsten eines anderen "Unabhängigen" angedeutet.

Verfassungsrichter werden für einmalig sieben Jahre bestellt und brauchen für ihre Wahl die zweidrittelmehrheit. Sie amtieren ehrenamtlich und erhalten eine Entschädigung. Die reguläre Amtszeit der fünf Verfassungsrichter, die mit der Wahl ihrer Nachfolger ausscheiden, ist bereits am 26. März 1999 abgelaufen. Es handelt sich um Präsident Klaus Finkelnburg (CDU, Rechtsanwalt), Hans-Joachim Driehaus (CDU, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht), Klaus Eschen (SPD, Notar), Veronika Arendt-Rojahn (Grüne, Rechtsanwältin), Philipp Kunig (FDP, Staatsrechtsprofessor). Bis 2004/2005 amtieren weiter: Vizepräsident Storost (Richter am Bundesverwaltungsgericht), Renate Möcke (SPD, Vorsitzende Richterin am Landgericht), Albrecht Randelzhofer (CDU, FU-Professor für Staatsrecht, Angelika Bellinger (CDU, Anwältin).

Der Streit drehte sich in den letzten Monaten um den CDU-Anspruch, insgesamt fünf der neun Verfassungsrichter zu stellen; dann wären die Grünen leer ausgegangen. Dagegen machten die Opposition und die SPD konsequent Front. Im vergangenen Jahr hatten CDU und SPD wahlkampfträchtig um den Gerichtspräsidenten gestritten. Die SPD versuchte diesmal vergeblich, den Präsidenten stellen. Sie hatte den amtierenden Vizepräsidenten Ulrich Storost (SPD) vorgeschlagen. Das lehnte die CDU ab. CDU-Kandidat war damals der parteilose Dieter Wilke, der kürzlich als Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Pension ging. Schließlich zog die CDU Wilke, die SPD Storost zurück.

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