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Berlin: Bordellprozess: Verwarnung für die Barfrau

Im so genannten Bordellprozess hat das Berliner Landgericht am Mittwoch das Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt. Eine 47-jährige Barfrau, die der Beihilfe zur Förderung der Prostitution angeklagt war, wurde verwarnt.

Im so genannten Bordellprozess hat das Berliner Landgericht am Mittwoch das Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt. Eine 47-jährige Barfrau, die der Beihilfe zur Förderung der Prostitution angeklagt war, wurde verwarnt. Gegen die Mitbegründerin des Bordells wurde zugleich eine Geldstrafe von 4000 Mark zur Bewährung ausgesetzt. Einem 52-jährigen Jugoslawen wurde eine Geldbuße von 2000 Mark auferlegt. Der Angeklagte hatte die Räume in der Lübecker Straße an den Bordellchef untervermietet. Gegen zwei als Mitbegründer des Bordells aufgetretene Polizisten und einen weiteren Angeklagten war das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von bis zu 800 Mark ebenso eingestellt worden.

Der Prozess richtet sich somit nur noch gegen den aus Mazedonien stammenden Bordellchef und einen mittlerweile pensionierten Polizeihauptkommissar. Ihnen wird schwerer Menschenhandel und Förderung der Prostitution vorgeworfen. Sie sollen 1997 in der Lübecker Straße in Tiergarten ein als Pärchenclub getarntes Bordell gegründet und in unterschiedlicher Tatbeteiligung betrieben haben. In dem Etablissement mussten bis zu 23 vorwiegend aus Bulgarien stammende Frauen der Prostitution nachgehen. Die Gründung des als "Swingerclub" getarnten Vereins hatten beide Angeklagte zugegeben. Der Prozess wird nächste Woche Montag fortgesetzt.

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