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Berlin: Brandenburg erzwingt Lärmschutz Bescheid: Flughafen muss OVG-Urteil umsetzen

Potsdam - Vierzehntausend Familien in der Einflugschneise des künftigen Hauptstadt-Flughafens in Schönefeld profitieren ab sofort von besserem Lärmschutz. Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat am Montag die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) angewiesen, den jüngsten Schallschutz-Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) umgehend umzusetzen und „alle“ bisherigen Bewilligungsbescheide im sogenannten Tagschutzgebiet entsprechend der Vorgaben nach oben zu korrigieren.

Potsdam - Vierzehntausend Familien in der Einflugschneise des künftigen Hauptstadt-Flughafens in Schönefeld profitieren ab sofort von besserem Lärmschutz. Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat am Montag die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) angewiesen, den jüngsten Schallschutz-Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) umgehend umzusetzen und „alle“ bisherigen Bewilligungsbescheide im sogenannten Tagschutzgebiet entsprechend der Vorgaben nach oben zu korrigieren. Das mit 157 Millionen Euro, also lediglich 6250 Euro je Wohnung, stets unterfinanzierte BER-Schallschutzprogramm, das laut OVG „systematisch“ gegen den Planfeststellungsbeschluss verstößt, muss nun für 14 000 der 25 000 Haushalte in Orten wie Mahlow-Blankenfelde, Selchow und Schulzendorf wiederholt werden. Nach FBB-Berechnungen kostet dies 591 Millionen Euro mehr. Man hat laut Vogelsänger ein „teures Fax“ an die FBB geschickt. Aber Lärmschutz am stadtnahen Standort Schönefeld habe „seinen Preis“. Zu einem erfolgreichen Flughafen gehöre auch „innerer Friede“ im Umfeld. Die FBB kündigte laut Sprecher Ralf Kunkel umgehend juristische Schritte gegen den Bescheid an. Darauf hatte sich auch der Aufsichtsrat in der letzten Sitzung verständigt, sogar mit Unterstützung von Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und der anderen Vertreter der rot-roten Regierung, weshalb diese unter Druck geriet. Gleichzeitig war Brandenburg aber mit seinem Antrag, den Versuch des Flughafens zu stoppen, den Planfeststellungsbeschluss nachträglich für die Anwohner zu verschlechtern, am Widerstand Berlins und des Bundes gescheitert.

Jetzt schafft das Potsdamer Ministerium Fakten zu deren Gunsten: Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist beim gleichen OVG zwar möglich, gilt aber als kaum aussichtsreich, setzt diesen vor allem nicht außer Kraft. „Wir haben Sofortvollzug angeordnet. Das darf nur ein Gericht kippen“, sagte Staatssekretär Rainer Bretschneider. Man erwarte monatliche Berichte über die Umsetzung, Sanktionen von „Zwangsgeld bis Ersatzvornahmen“ seien möglich. Damit korrigiert das Ministerium die seit Dezember 2011 praktizierte Linie, von der FBB zwar mehr Lärmschutz zu fordern, ohne dies durchzusetzen – was eine Aufstockung beim Schallschutz um mindestens 256 Millionen Euro ausgelöst hätte. Mit dem OVG-Beschluss sei man nun gebunden, so Bretschneider, dass beim Schallschutz bereits zum BER–Start der erwartete Fluglärm des Jahres 2023 zu Grunde gelegt werden müsse. Anwohner bräuchten auch für eine Übergangszeit keinen geringer dimensionierten Schallschutz hinzunehmen. „Die frühere Position vertreten wir nicht mehr.“ Genau auf diese hatte bislang die FBB gesetzt, die in dieser Zeitspanne den Planfeststellungsbescheid entschärfen und sich so die bisherigen Schallschutz-Bewilligungen legalisieren lassen wollte. Thorsten Metzner

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