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Ursula Nonnemacher muss sich rechtfertigen - nicht nur für verwirrende Impfschreiben.

© Bernd Settnik/dpa

Impfnachweise und Dienstwagen: Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher räumt Fehler ein

Schon wegen der schleppenden Impfkampagne ist sie unter Druck. Jetzt musste Nonnemacher sich wegen missverständlicher Impfnachweise und der Nutzung von Dienstwagen rechtfertigen.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat einen Fehler beim Versand von Corona-Impfnachweisen an Bürger eingeräumt. In dem Schreiben mit dem Briefkopf des Ministeriums war den Bürgern Mitte Juni im ersten Satz bestätigt worden, dass sie „gegen das Corona-Virus vollständig geimpft worden“ seien.

Weil kurzfristig entschieden worden sei, auch den Erstgeimpften einen Impfnachweis zuzustellen, hätte das Begleitschreiben entsprechend überarbeitet werden müssen, räumte Nonnemacher am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Landtages ein.

Dies sei jedoch nicht geschehen, weil die Impfnachweise als Serviceleistung für die Bürger unbedingt noch vor den Ferien versandt werden sollten. „Das ist misslich“, sagte Nonnemacher, betonte aber, dass der versandte QR-Code eine vollständige Impfung erst nach einer notwendigen zweiten Impfung bestätige. „Das Schreiben allein ist noch kein Impfzertifikat.“

Auf Nachfragen zahlreicher Abgeordnete auch aus den Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen zeigte sich die Ministerin schließlich bereit, wegen der missverständlichen Formulierung beim Versand der Impfnachweise über eine Klarstellung für die betroffenen Bürger nachzudenken.

Schreiben ging an bis zu 120.000 Menschen

„Wir werden prüfen, ob wir dem entsprechenden Kreis Erstgeimpfter noch mal ein korrigierendes oder klarstellendes Schreiben irgendwie zukommen lassen“, sagte sie. Sie verwies aber auf das Problem, dass viele der damals Erstgeimpften inzwischen bereits eine Zweitimpfung erhalten hätten.

Das Schreiben sei Mitte Juni an 100 000 bis 120 000 Bürger gegangen, die bis dahin nur eine Impfung in einem Impfzentrum erhalten hätten, berichtete der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Holger Rostek. Denn nach einer Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums sollten ihm zufolge auch Impfnachweise für die Erstimpfung ausgestellt werden.

Schließlich biete auch eine Impfung bereits Schutz gegen eine Corona-Infektion. Zudem hänge der Impfstatus nicht nur von der Zahl der Impfungen ab, erklärte Rostek. So sei bei dem Wirkstoff von Johnson & Johnson für einen vollständigen Schutz nur eine Impfung notwendig.

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Auch bei der Nutzung eines Dienstwagens ihres Staatssekretärs bei einer Fahrt zur Gedenkstätte Ravensbrück im April räumte Nonnemacher ein, „dass dies retrospektiv ein Verstoß gegen die Dienstkraftwagen-Richtllinie“ gewesen sei. „Das tut mir leid und dies wird auch nicht wieder vorkommen.“

Sie habe aber im guten Glauben gehandelt, dass dies zulässig gewesen sei, weil das Finanzministerium auf eine Anfrage im Juni 2020 geantwortet habe, dass „der Wagen des Staatssekretärs (geführt von einem Fahrer) auch von der Ministerin genutzt werden“ könne. Hintergrund war, dass ihr Team gefürchtet habe, dass ihr Dienstwagen mit Elektroantrieb nicht genügend Reichweite für die Fahrt haben könnte, erläuterte die Grünen-Politikerin. (dpa)

Mantel im Bundesrat vergessen

Finanz-Staatssekretär Frank Stolper bemerkte dazu, bei der Anfrage im vergangenen Jahr sei es um die effektivere Nutzung des Dienstwagens gegangen, weil die Ministerin zu einem Termin nach Berlin musste und der Staatssekretär dort abgeholt werden sollte. Dennoch sei diese Auskunft aus dem Ministerium ein Fehler gewesen, räumte Stolper ein. Er verwies dazu auf ein Schreiben vom März 2020. „Darin steht: Die berechtigte Nutzung durch Dritte, in Abwesenheit des Berechtigten, ist in der Dienstkraftwagen-Richtlinie nicht vorgesehen„.“

Nonnemacher bestätigte auch, dass ihr Büro im März den Dienstwagen ihrer Staatssekretärin nach Berlin geschickt habe, weil sie im Bundesrat ihren Mantel mit wichtigen persönlichen Dingen vergessen hätte. Dies Fahrt sei aber mit 83,17 Euro von der Staatssekretärin bezahlt worden.

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