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Nach elf Tagen Amtszeit bat Braun um seine Entlassung - damit sicherte er sich das Anrecht auf 50 000 Euro Übergangsgeld.

© dpa

Nach Bitte um Entlassung: Braun braucht kein Übergangsgeld mehr

Der Ex-Justizsenator Michael Braun will ab April auf die Zahlungen des Senats verzichten, weil seine Kanzlei wieder gut läuft. Dazu wie viel Geld er bis jetzt erhalten hat, wollte er sich nicht äußern.

Von Sabine Beikler

Nach elf Tagen Amtszeit als Justiz- und Verbraucherschutzsenator bat der CDU- Politiker Michael Braun im Dezember um seine Entlassung. Braun schied aus dem Amt, nachdem bekannt geworden war, dass er in seiner beruflichen Tätigkeit als Notar Kaufangebote von Schrottimmobilien beurkundet hatte. Nach dem alten Senatorengesetz steht Braun für ein halbes Jahr ein Übergangsgeld von bis zu 50 000 Euro zu, abzüglich anderer Einkünfte. Ab April will er nun auf dieses Geld verzichten. „Er macht das zu einer großen Geste, was eine Selbstverständlichkeit ist“, sagte der Rechtspolitiker der Linken, Klaus Lederer. Der parlamentarische Geschäftsführer der Piraten, Martin Delius, und der Grünen-Rechtspolitiker Dirk Behrendt sprechen von einer „reichlich späten Entscheidung“ Brauns.

Der CDU-Politiker begründet seine Entscheidung damit, dass er sich nach dem Ausscheiden aus dem Amt „sofort um sein Büro gekümmert habe“, wie er der „Berliner Morgenpost“ sagte. Heute sei er „so weit“, dass er auf das Übergangsgeld verzichten könne.

Braun trat im Dezember nicht zurück, sondern bat den Regierenden Bürgermeister um seine Entlassung. Zwischen Rücktritt und Entlassung gab es nach dem alten Senatorengesetz den feinen Unterschied, der dem scheidenden Regierungsmitglied ein Übergangsgeld garantierte. Ein Rücktritt ist für den Steuerzahler dagegen gratis.

Das Übergangsgeld wurde für mindestens sechs Monate gewährt. Drei Monate in Höhe des Amtsgehaltes, des Ortszuschlags der Stufe 1 und des Familienzuschlags. Für die restlichen drei Monate wird „nur“ noch die Hälfte dieser Bezüge gezahlt. Für den Dezember, den ersten Monat, in dem er sein Amt antrat und wieder verließ, durfte Braun die Senatorenbezüge mit einem Grundgehalt von rund 11 000 Euro brutto behalten. Ab dem zweiten Monat wurden aber alle privaten Erwerbseinkünfte auf die Summe angerechnet. Wie viel Übergangsgeld Braun bisher erhalten hat, ist nicht bekannt. Auf eine Tagesspiegel-Anfrage reagierte Michael Braun am Sonntag nicht.

Die „Causa Braun“ führte zu einem parlamentarischen Streit um die Übergangsgeld-Regelung, die seit 1998 galt und seitdem nicht angetastet wurde. Nach Ansicht der Linken, die von Grünen und Piraten geteilt wurde, stand Braun das Übergangsgeld nicht zu. Ein entsprechender Antrag scheiterte im Januar im Abgeordnetenhaus gegen die Stimmen von CDU und SPD.

Die Grünen kündigten bereits im Dezember eine parlamentarische Initiative an, das Übergangsgeld neu zu regeln. Diese wurde von der Koalition aufgenommen. Das Senatorengesetz wurde in der letzten Plenarsitzung mit Stimmen von SPD, CDU und den Grünen geändert. Demnach wird das Übergangsgeld nur noch für diejenige Zahl von Monaten gezahlt, die ein Senator ohne Unterbrechung im Amt war – maximal für zwei Jahre. Grüne und Linke forderten in einem Änderungsantrag jedoch eine Klarstellung, was ein Rücktritt und eine Entlassung sei. „Das neue Senatorengesetz ist nur Symbolpolitik“, kritisierte Linkspolitiker Lederer. Ein Übergangsgeld sei nur gerechtfertigt, wenn jemand unfreiwillig aus dem Amt scheide, sagte Grünen-Rechtspolitiker Dirk Behrendt. Diesen Antrag lehnten SPD und CDU jedoch ab.

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