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Blich aufs das Rathaus Berlin-Charlottenburg.

© IMAGO/SCHÖNING

Bürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf: Fit für die wachsende Stadt

Berlins Verwaltung braucht stärkere Bezirke, nicht mehr Zentralismus. Höchste Zeit für einen Dialog aller Akteure. Ein Gastbeitrag von Reinhard Naumann.

Mit der Verwirklichung der „Einheitsgemeinde“ Groß-Berlin 1920 – auch Charlottenburg und Wilmersdorf waren bis dahin selbstständig – ist die bis heute bestehende Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung verwirklicht worden. In zwei Jahren werden wir auf 100 Jahre damit gemachte Erfahrungen zurückblicken: Anlass zum Feiern oder fortgesetzten Haderns?

Nach meiner Überzeugung wurde seinerzeit sehr weise entschieden, dass eine Metropole in der Größenordnung Berlins nicht ausschließlich zentral gut regiert werden kann. Zu meinen, die demokratisch so wichtige Bürgernähe sei ohne starke Bezirke zu organisieren, ist eine Sackgasse. Deshalb braucht es auch künftig neben der gesamtstädtischen Verantwortung des Senats die dezentrale Verantwortungsebene der zwölf Bezirke. Offenkundig ist allerdings, dass nicht alles, so wie es jetzt ist, gut sortiert ist. Eine wirkliche Aufgabenkritik ist leider nie konsequent und final im Sinne gegenseitig klarer Kante – sprich eindeutiger Zuständigkeit und damit einhergehenden Abbaus von Doppelzuständigkeiten – erfolgt.

Bessere Personalausstattung der Berliner Verwaltung

Ich folge ausdrücklich der vom Regierenden Bürgermeister bekundeten Zielsetzung einer weiteren Ertüchtigung der Berliner Verwaltung. Seinen Anspruch, durch bessere Personalausstattung gemachte Fortschritte zu einem verlässlichen, dauerhaft guten Serviceangebot für die Berliner*innen zu verstetigen, teile ich – wie mutmaßlich alle anderen 59 Bezirksamtsmitglieder Berlins – ausdrücklich. Und es sei ausdrücklich anerkannt, dass Michael Müller den Personalabbau vor allem in den Bezirken endlich gestoppt und umgesteuert hat.

Auch ich muss ihm aber widersprechen, wenn er mit Blick auf ein „Konfliktmanagement“ zwischen Senat und Bezirken pauschal fordert: „Der Senat braucht wieder ein wirksames Eingriffsrecht, wie es das bis 2000 gab.“ Denn in der Verfassung von Berlin (Art. 67) und im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz Berlins (§ 13 a iVm § 8) sind Eingriffsrecht, Fachaufsicht und Bezirksaufsichtsmaßnahmen klar definiert. Ich frage: Wann und wie oft wurde dieses Instrumentarium genutzt oder warum nicht? Ich bin gespannt, ob die vom Senat eingesetzte „Kommission für die Reform der Berliner Verwaltung“ hierzu anhand konkreter Fälle eine kritische Bestandsaufnahme vorgenommen hat.

Reinhard Naumann (SPD) ist seit 2011 Bürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf.
Reinhard Naumann (SPD) ist seit 2011 Bürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf.

© Kai-Uwe Heinrich

Drei Schritte zur Optimierung

Ich befürworte, drei andere „Stellschrauben“ zur künftigen Optimierung von Verantwortungsübernahme, Verlässlichkeit, Kommunikation und Klarheit an der Schnittstelle Senat/Bezirke und im Interesse der Bürger*innen neu zu justieren:

- Nach dem richtigen Schritt hin zu einer Ämterstruktur ist auch eine einheitliche Ressortstruktur in allen Bezirken zu schaffen. Damit einhergehend sollte unbedingt angesichts der stetig „Wachsenden Stadt“ und der damit verbundenen immensen Herausforderungen von 2021 an die Anzahl der Bezirksamtsmitglieder von derzeit fünf wieder auf sechs erhöht werden.

- Das Bezirksamtskollegium ist als Kollegialorgan verfasst. Demgegenüber nehmen die Bürger*innen uns Bürgermeister*innen als Chef*in des Ganzen wahr. Das sind wir mitnichten, was immer wieder auf Unverständnis stößt. Wie beim Regierenden Bürgermeister erfolgt sollten auch die Bezirksbürgermeister*innen mit einer Richtlinienkompetenz ausgestattet werden, die ihnen Regelungsbefugnisse in allen Bezirksamtsressorts an die Hand gibt. Diese Stärkung nach innen könnte auch nach außen gegenüber dem Senat Wirkung entfalten: Ich könnte mir vorstellen, dass es dann zwischen dem Regierenden Bürgermeister und uns Bezirksbürgermeister*innen je Bezirk alljährlich zu gemeinsamen Zielvereinbarungen kommt, wie es in anderen Bereichen völlig üblich ist. Ein innovativer Ansatz, um vom Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten – „blöde Bezirke versus zentralistische Fuzzis“ – wegzukommen und in einem gut vorbereiteten Aushandlungsprozess gemeinsame Vorhaben verbindlich zu vereinbaren und zu realisieren.

- Mit einer Stärkung der Stellung der Bezirksbürgermeister*innen muss von 2021 an endlich die Realisierung des politischen Bezirksamtes erfolgen. Schauen wir auf die bizarre Situation in Pankow: Fünf Bezirksamtsmitglieder werden von fünf Parteien gestellt – geht’s noch?! Die Rahmenbedingungen für ein einheitliches, zielführendes Handeln nach innen wie nach außen stelle nicht nur ich mir anders vor ...

Mehr Miteinander

Mein Vorschlag ist es, dass wir – Senat und Parlament, Bezirksämter und BVVen – uns zu diesen und weiteren wichtigen Fragen kurzfristig auf ein zeitlich begrenztes Dialogformat verständigen. Dies wäre geeignet, weniger übereinander, sondern wieder mehr miteinander zu reden, um die an uns gestellte Herausforderung für eine bessere, moderne Berliner Verwaltung gemeinsam zu meistern. Auf dass wir 2020 beim 100-jährigen Jubiläum mit Recht Grund zum Feiern haben!

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