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Radlerin und Jogger auf dem Flughafengelände Tempelhof, das teilweise zum Reichsvermögen gehörte.

© dpa

Bund gewinnt vor Gericht: Berlin verliert Streit um Reichsvermögen

Es ging um riesige Flächen und Hunderte Millionen, die Berlin zurück wollte. Doch wegen einer versäumten Frist seien die Ansprüche gegenüber dem Bund verfallen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Von Fatina Keilani

Berlin hat den jahrelangen Streit um das frühere Reichsvermögen am Mittwoch endgültig verloren. Es muss seine Hoffnungen auf 6,8 Millionen Quadratmeter im ehemaligen Westteil der Stadt im Wert von über 200 Millionen Euro sowie auf 55 Millionen Euro an Verkaufserlösen wohl begraben. Das Musterverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht drehte sich zwar nur um fünf Grundstücke; sein Ergebnis betrifft aber auch einen Großteil des Flughafengeländes in Tegel und die Frage, ob Berlin dem Bund das Gelände abkaufen muss – ähnlich war es beim Tempelhofer Feld geschehen.

Die Vorgeschichte reicht weit zurück. Im Jahr 1873 überließen die Länder dem neu gegründeten Deutschen Reich unentgeltlich Boden. Was nicht für die Reichsverwaltung benötigt wurde, sollte an die Länder zurückfallen. Doch dann kamen die Nationalsozialisten, und die Rückgabe des Vermögens wurde nie vollzogen. Im Jahr 1961 erließ der Bund das Reichsvermögen-Gesetz, das aber in Berlin zunächst nicht galt. Hier trat es erst am 3. Oktober 1990 in Kraft. Es gibt dem Land ein Jahr Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. Die Frist lief am 2. Oktober 1991 ab. In dieser Zeit hat Berlin seine Ansprüche nicht angemeldet.

Berlin hatte dem Bund zwar schon 1956 eine Liste von Grundstücken übergeben, die es als sogenanntes Rückfallvermögen ansah. Das reichte aber laut Bundesverwaltungsgericht nicht; die Ansprüche hätten nach dem 3. Oktober 1990 nochmals geltend gemacht werden müssen – auch, damit der Bund dann seinerseits ein Jahr Zeit hat, Eigenbedarf anzumelden. Berlin hatte argumentiert, es sei unklar gewesen, ab wann die Frist laufe, aber die Leipziger Richter ließen das nicht gelten. Dann hätte Berlin vorsorglich seinen Anspruch geltend machen müssen, so der achte Senat. Die Senatsverwaltung für Finanzen teilte am Abend mit, man habe die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

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