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Bundesgerichtshof: Anführerin von "Revolutionärer Zelle" scheitert mit Revision

Die ehemalige Anführerin der Berliner "Revolutionären Zelle" ist wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion nun rechtskräftig zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Angeklagten Sabine E. gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts vom März 2004 am Donnerstag in Karlsruhe zurück. Die linksgerichtete Terrorgruppe hatte in Berlin 1987 unter anderem Sprengstoffanschläge auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber und 1991 auf die Siegessäule im Tiergarten begangen.

Die Angeklagte hatte ihre Revision damit begründet, dass sie laut Gerichtsprotokoll am 72. der rund 150 Verhandlungstage für drei Minuten nicht anwaltlich vertreten gewesen sei, weil beide Anwälte den Gerichtssaal verlassen hätten. Wegen dieses Fehlers müsse das Verfahren, das rund drei Jahre dauerte, wieder aufgerollt werden. Der BGH wies dies nun zurück. In das Protokoll zur jeweiligen Anwesenheit der beiden Verteidiger habe sich nur ein Übertragungsfehler eingeschlichen. Dies gehe eindeutig aus den handschriftlichen Notizen der Protokollführerin hervor. Über eine ähnlich gelagerte Revision eines weiteren mutmaßlichen Mitglieds der «Revolutionären Zelle» wird der BGH am 11. August entscheiden. (tso/ddp)

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