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Berlin: CDU-Spendenaffäre: Ein erbarmungsloses Urteil

Der Anwalt und Notar Peter-Michael Heers, der vom CDU-Landesverband beauftragt wurde, die Wahlkampfspende an den CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky von 1995 aufzuklären, hat "Fehlhandlungen ohne Ende" festgestellt. Der abschließende Bericht, der voraussichtlich heute der Berliner CDU-Führung übergeben wird, werde "erbarmungslos ausfallen", kündigte Heers am Dienstag gegenüber dem Tagesspiegel an.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Anwalt und Notar Peter-Michael Heers, der vom CDU-Landesverband beauftragt wurde, die Wahlkampfspende an den CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky von 1995 aufzuklären, hat "Fehlhandlungen ohne Ende" festgestellt. Der abschließende Bericht, der voraussichtlich heute der Berliner CDU-Führung übergeben wird, werde "erbarmungslos ausfallen", kündigte Heers am Dienstag gegenüber dem Tagesspiegel an. Details wollte der Anwalt nicht nennen, aber der Bericht sei fast fertig. Sechs Seiten ist er lang.

Der Prüfer "in Sachen Parteispenden" wird der Berliner CDU voraussichtlich empfehlen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzuschalten, um die Parteifinanzen noch einmal gründlich zu durchforsten. Außerdem führe wohl kein Weg daran vorbei, "Parteiordnungsverfahren gegen die Beteiligten einzuleiten."

Beteiligt an der Übergabe, Verteilung und Verwendung der Parteispende waren seit Oktober 1995 die langjährigen CDU-Mitglieder und Geschäftsführer der Firma Aubis, Klaus Wienhold und Christian Neuling, die im Oktober 1995 zwei Mal 20 000 Mark spendeten - in bar, übergeben in zwei Kuverts von Wienhold an Klaus Landowsky.

Beteiligt waren auch der damalige CDU-Landesschatzmeister und Bundestagsabgeordnete Dankward Buwitt sowie der frühere CDU-Landesgeschäftsführer Konrad Wilczek, die für die Verteilung der Spendengelder sorgten. 15 000 Mark wurden von Wilczek auf einem Schwarzkonto bei der Deutschen Bank deponiert. Nach und nach gab er das Geld aus. Der Weg der Spende wurde schon vor einer Woche in einem Zwischenbericht von Heers beschrieben. Es fehlten aber noch wesentliche Details, eine rechtliche Würdigung und abschließende Empfehlungen.

Neun Zeugen wurden angehört. Zuletzt der Spender Neuling, der gestern für Auskünfte zur Verfügung stand. Heers ist der festen Überzeugung, "dass alle Zeugen die Wahrheit gesagt haben." Wilczek und Buwitt hätten eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Das Ergebnis der anwaltlichen Recherche: Es sei gegen die Finanz- und Beitragsordnung der CDU verstoßen worden. Außerdem liege eine Verletzung des Parteiengesetzes vor, weil Neuling und Wienhold 1995 jeweils mehr als 20 000 Mark an die Berliner CDU gespendet hätten. Diese Spenden hätten veröffentlicht werden müssen. "Es wurde gegen die Meldepflicht verstoßen", bestätigte Heers. Eine strafbare Handlung liegt seines Erachtens aber nicht vor. Es handele sich nicht um Untreue "und es wurde auch kein Geld unterschlagen." Es fehle kein Pfennig von den 40 000 Mark. "Aber es ist trotzdem eine höchst unerfreuliche Geschichte."

Kritik übte der Rechtsanwalt gestern an CDU-Fraktionschef Landowsky. Der hatte in einem Brief an die CDU-Abgeordnetenhausfraktion geschrieben, dass "der Vorwurf gesetzwidrigen Handelns zweifelsfrei ausgeräumt" sei. Woher Landowsky "diese Weisheiten" habe, wisse er nicht, versicherte Heers. "Von mir jedenfalls nicht." Der Parteispendenskandal beschäftigt Berlin seit knapp zwei Wochen, belastet die Große Koalition und wird einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss nach sich ziehen. Der Spendenempfänger, Klaus Landowsky, hat in erster Konsequenz auf seinen Posten als Vorstandssprecher der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank verzichtet. CDU-Fraktionsvorsitzender wollte er aber trotz wachsenden Drucks auf ihn bleiben.

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