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Berlin: Charité durfte Ex-Stasi-Major nicht kündigen Arbeitsgericht erklärt Entlassung für unwirksam

Das Berliner Arbeitsgericht hat am Mittwoch die Entlassung des ehemaligen Stasi-Majors R. aus der Charité für unwirksam erklärt (AZ: 86Ca13871/05).

Das Berliner Arbeitsgericht hat am Mittwoch die Entlassung des ehemaligen Stasi-Majors R. aus der Charité für unwirksam erklärt (AZ: 86Ca13871/05). Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts dem Tagesspiegel. Nach diesem erstinstanzlichen Urteil müsse das Universitätsklinikum den Fünf-Jahres-Vertrag des Mannes als leitender Mitarbeiter erfüllen. Dem Vernehmen nach war darin ein Jahresgehalt von 120 000 Euro vereinbart worden. Danach müsste das Klinikum 600 000 Euro an R. zahlen.

Der Charité-Vorstand wollte diese Entscheidung gestern nicht kommentieren. Man warte erst die schriftliche Urteilsbegründung ab. „Wir behalten uns eine Überprüfung des Urteils vor“, sagte Klinikumssprecherin Kerstin Endele. Zuvor hatte der Vorstand bereits angekündigt, dass man in die Berufung gehe, sollte man vor dem Arbeitsgericht unterliegen.

Wie berichtet, hatte der Vorstand R. im Januar 2005 eingestellt, obwohl ihm dessen Stasi–Tätigkeit bekannt war. Als es Proteste gab, entließ man ihn im Juni.

Dagegen hatte R. geklagt. Vor dem Gericht wurde die Frage verhandelt, ob in dem Anstellungsvertrag eine Probezeit vereinbart worden war. Nach Meinung des Vorstandes habe man R. während dieser Probezeit rechtlich einwandfrei gekündigt. Dem folgte das Gericht nicht. Im Einstellungsgespräch sei eine sechsmonatige Probezeit nicht erwähnt worden. I.B.

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