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Berlin: Checkpoint Charlie: Prozess um Mauergrundstücke vertagt

Die Entscheidung im Prozess um den Verkaufserlös von Mauergrundstücken am ehemaligen Checkpoint Charlie ist vom Verwaltungsgericht am Donnerstag auf Anfang April 2001 vertagt worden. Es sei absehbar, dass der Investor Anfang nächsten Jahres das ausstehende Geld zahlen werde, begründete das Gericht den Aufschub.

Die Entscheidung im Prozess um den Verkaufserlös von Mauergrundstücken am ehemaligen Checkpoint Charlie ist vom Verwaltungsgericht am Donnerstag auf Anfang April 2001 vertagt worden. Es sei absehbar, dass der Investor Anfang nächsten Jahres das ausstehende Geld zahlen werde, begründete das Gericht den Aufschub. Die Oberfinanzdirektion hatte stellvertretend für den Bund gegen das Land Berlin geklagt, um bislang fehlende 7,1 Millionen Mark aus dem Verkauf der Grundstücke an der Friedrichstraße zu erhalten. Das Land will aber erst dann bezahlen, wenn auch der Käufer, eine Investorengruppe, die volle Summe überwiesen hat.

Kern der Auseinandersetzung ist ein 2100 Quadratmeter großes Grundstück, das Berlin 1992 für etwa 16,5 Millionen Mark an die Investorengruppe verkauft hatte. Im Nachhinein erhöhte sich der Wert des Grundstücks von 8000 auf rund 11000 Mark pro Quadratmeter, da eine dichtere Bebauung zugelassen wurde.

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