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Berlin: Cousin, Cousine

Wenn Mädchen einen Verwandten heiraten müssen

In muslimischen Ländern ist es bis heute üblich, dass Eltern die Ehegatten für ihre Kinder aussuchen. Diese Tradition der „arrangierten“ Ehen wird auch in der Emigration fortgesetzt. Wenn sich die jungen Leute – meist sind das die Mädchen – nicht einverstanden erklären, üben die Familien häufig Druck aus, um die angestrebte Verbindung durchzusetzen. Verlässliche Zahlen über die Häufigkeit dieser Zwangsehen gibt es nicht, weil die Frauen aus Angst schweigen. Aktenkundig wurden im Jahr 2002 in Berlin rund 230 Fälle von Zwangsverheiratung, wie eine Umfrage des Senats in 50 Jugend- und Beratungseinrichtungen ergab.

Ein häufiges Motiv für türkische Zwangsverheiratungen und arrangierte Ehen in Deutschland ist der Wunsch der Familie, dass ein Verwandter oder Bekannter aus der Türkei hier auf Dauer ein Aufenthaltsrecht erhält. Besonders verbreitet sind in diesem Zusammenhang Ehen zwischen Cousins und Cousinen. Auch die Tatsache, dass Kinder aus diesen Verwandtenehen doppelt so oft an genetisch bedingten Anomalien leiden wie üblich, kann die Familien bis heute nicht davon abhalten, an der Tradition festzuhalten: Befragungen in der Türkei und in Berlin haben ergeben, dass rund 20 Prozent der Ehen unter Verwandten geschlossen werden. Ali Ucar vom schulpsychologischen Dienst in Kreuzberg geht sogar von einer Rate von 40 Prozent aus, weil in Berlin viele Familien aus ländlichen Gebieten wie Anatolien kommen, wo Verwandtenehen noch häufiger sind als in türkischen Großstädten.

Der Berliner Verhaltens- und Sexualtherapeut Halis Cicek vertritt den Standpunkt, dass „Verwandtenehen meist Zwangsehen sind“. In seiner Praxis am Kottbusser Damm erlebt er die Auswirkungen dieser Art von Verbindungen. Letztlich würden nicht nur die Frauen krank, sondern häufig auch die Männer und Schwiegereltern, weil „das ganze Zusammenleben vergiftet“ werde. Ganz zu schweigen von den Folgen, die das Leiden der Mütter für die Kinder habe.

Während es gegen Verwandtenehen keine gesetzliche Handhabe gibt, werden Zwangsehen inzwischen als Nötigung eingestuft und stehen unter Strafe.

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