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Berlin: Das Baby wurde vermutlich kurz nach der Geburt erwürgt

Die Leiche eines nur wenige Stunden alten Säuglings wurde am Sonntagnachmittag von einem 62-jährigen Mann in einer gelben Recycling-Mülltonne an der Obentrautstraße 32 in Kreuzberg entdeckt. Das Mädchen war lebend zur Welt gekommen und dann vermutlich erwürgt worden.

Die Leiche eines nur wenige Stunden alten Säuglings wurde am Sonntagnachmittag von einem 62-jährigen Mann in einer gelben Recycling-Mülltonne an der Obentrautstraße 32 in Kreuzberg entdeckt. Das Mädchen war lebend zur Welt gekommen und dann vermutlich erwürgt worden. Die Gerichtsmediziner diagnostizierten bei der gestern erfolgten Obduktion des Babys einen "Angriff gegen den Hals" als Todesursache.

Der unbekleidete Säugling war in eine Plastiktüte verpackt und vermutlich am frühen Sonntagnachmittag in dem gelben Plastikcontainer abgelegt worden. Hinweise auf die Mutter gibt es nicht. Das Baby sei nicht fachgerecht abgenabelt worden, hieß es. Blutige Reste der Nabelschnur seien noch vorhanden gewesen. Am Zustand der Lunge des Kindes sei für die Gerichtsmediziner erkennbar gewesen, dass der Säugling nicht unmittelbar nach der Geburt getötet worden sei, sondern einige Stunden lebte. Keine Hinweise gibt es, ob es sich bei dem Mädchen um das Kind deutscher oder ausländischer Eltern handelte. Der 62-Jährige stieß durch Zufall auf die Leiche des Säuglings, als er die Tonne, in der wiederverwendbares Verpackungsmaterial gesammelt wird, nach weggeworfenen Plastikpfandflaschen durchstöberte. Die Polizei sucht Zeugen, die in der Umgebung der Obentrautstraße 32 verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei unter 699 32 870 entgegen.

Im Februar 1998 hatte eine 15-jährige Schülerin ihr heimlich in der elterlichen Wohnung in Marzahn zur Welt gebrachtes Neugeborenes aus dem Badezimmerfenster geworfen. Das Kind starb an den Folgen des Sturzes aus dem zehnten Stockwerk. Das Gericht stellte das Verfahren wegen Kindstötung gegen die Schülerin im November vergangenen Jahres ein. Ein Gutachter hatte der Jugendlichen seinerzeit bescheinigt, zur Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen zu sein, so dass sie einer 14-Jährigen gleichzustellen gewesen sei. Damit war sie strafrechtlich nicht verantwortlich. Anfang 1997 war eine 39-jährige Frau wegen des gleichen Delikts wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden.

weso

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