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Berlin: Das Heim als letzte Chance

Sechs Länder haben geschlossene Häuser für strafunmündige Kinder.Berlin lehnt diese Einrichtung ab

Der brutale Tod des siebenjährigen Christian aus Zehlendorf hat die Debatte wiederbelebt, ob Berlin geschlossene Heime für jugendliche Straftäter braucht, die es in fünf Bundesländern immer noch oder inzwischen wieder gibt. Berlin hat sie abgeschafft und Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) möchte, dass das so bleibt. So bleibt vor allem die Frage, wie man mit jugendlichen Delinquenten verfährt, die noch keine vierzehn Jahre alt sind – und damit strafunmündig. „Für die sind in erster Linie die Sozialämter der Bezirke zuständig“ sagt Kenneth Frisse, Sprecher des Bildungssenators Klaus Böger (SPD). Diese Jugendlichen könnten in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden. Aus Sicht mancher Experten aber ist das Theorie. Polizei und Politiker beklagen, dass strafunmündige Täter unter 14 Jahren immer wieder laufen gelassen werden müssen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Studie, an der das Deutsche Jugendinstitut (DJI) derzeit im Auftrag der Bundesregierung arbeitet. Thema: geschlossene Heime. Darin schreiben die Forscher, dass die Chancen deutlich größer seien, einen 12-jährigen Autoknacker mit Hilfe eines Heims in die Gesellschaft zurückzubringen als einen 16-Jährigen. Der Untersuchung zufolge gibt es bundesweit rund 200 Plätze in geschlossenen Heimen – in nur sechs Bundesländern. Gut die Hälfte davon sind in Bayern und Baden-Württemberg. Seit zwei Jahren hat auch Hamburg wieder eine Einrichtung mit 18 Plätzen, für Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren.

Die Hamburger Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) ist zufrieden. „Wir haben gute Erfahrungen gemacht“, sagt ihre Sprecherin. Belastbare Daten oder Studien, die das belegen, gibt es aber nicht. Ganz ähnlich sieht es in Bayern aus. Doch in Berlin bleibt es vorerst dabei: Jugendliche Straftäter, die mindestens 14 Jahre alt sind, werden in verschiedenen Einrichtungen untergebracht: Berliner Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren verbringen die Zeit bis zu ihrer Gerichtsverhandlung meist in Frostenwalde in der Uckermark Die Einrichtung des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks hat 36 Plätze. Wenn aber ein Richter Untersuchungshaft anordnet, sitzen Jugendliche ab 14 Jahren diese meistens im Haus Kieferngrund (80 Plätze) ab. In der Jugendstrafanstalt Plötzensee dagegen sitzen Jugendliche ab 18 Jahren in Untersuchungshaft oder, im regulären Jugendstrafvollzug, verurteilte Straftäter.

Marc Neller

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