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Berlin: „Das Kammergericht kommt vielleicht zu einem anderen Schluss“

Anklage abgelehnt – wie oft muss die Staatsanwaltschaft solche Niederlagen einstecken? Zahlen gibt es dazu nicht.

Anklage abgelehnt – wie oft muss die Staatsanwaltschaft solche Niederlagen einstecken?

Zahlen gibt es dazu nicht. Solche Eröffnungsentscheidungen werden immer wieder mal gefällt, sind aber eher die Ausnahme.

Was prüft das Gericht vor einem Prozess?

Das Gericht überprüft anhand der Aktenlage die Verurteilungswahrscheinlichkeit.

Nach Prozenten?

Nein, bei einer Ablehnung gibt es zwei Varianten. Bei der ersten geht das Gericht davon aus, dass sich der Vorwurf nicht nachweisen lässt. Ein Beispiel: Nur ein Zeuge hat den Mord beobachtet, aber das Gericht meint, dass dieser Kronzeuge lügt, weil er sich in den Vernehmungen fünf Mal widersprochen hat.

Und die zweite Variante?

Da geht das Gericht davon aus, dass sich alles so zugetragen hat wie die Staatsanwaltschaft das vorträgt. Allerdings kommt es – wie im aktuellen Fall – zu dem Schluss, dass das Verhalten zwar pflichtwidrig, aber nicht strafbar war.

Weil kein Schaden und keine Vermögensgefährdung eingetreten ist?

Ganz genau. Für das Landgericht war damit klar, dass die Anklage keine Aussicht auf Erfolg haben kann.

Was die Ankläger ja auch hätten erkennen können…

Mal flapsig ausgedrückt: Fünf Juristen, sechs Meinungen. Die Staatsanwaltschaft würdigt den Sachverhalt eben anders. Bei der Vermögensgefährdung handelt es sich um einen Bereich, wo man durchaus verschiedene Ansichten vertreten kann.

Also könnte das Kammergericht zu einem ganz anderem Ergebnis kommen?

Möglich. Vielleicht kommt es zu dem Schluss, dass das Landgericht das alles zu eng gesehen hat. Und lässt folglich die Eröffnung der Hauptverhandlung doch noch zu.

Arnd Bödeker ist Justizsprecher am Landgericht Berlin. Katja Füchsel sprach mit ihm

über den Beschluss der Wirtschafts-

kammer.

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