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Berlin: Das sind die wichtigsten Punkte

Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht. Allerdings müssen jetzt alle Berliner Hunde „auf Straßen, Plätzen und Fußgängerzonen mit Menschenansammlungen“ an die Leine.

Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht. Allerdings müssen jetzt alle Berliner Hunde „auf Straßen, Plätzen und Fußgängerzonen mit Menschenansammlungen“ an die Leine. Definiert ist der Begriff „mit Menschenansammlung“ nicht näher, die Experten von SPD und PDS zählen Demonstrationen und Straßenfeste dazu. Andere Orte, an denen Hunde an die Leine müssen, definiert das Gesetz genau: Treppenhäuser, Bürogebäude, Sport und Campingplätze, öffentliche Verkehrsmittel und Festplätze.

MIKROCHIP

Hundehalter müssen ihrem Tier beim Tierarzt einen Chip einpflanzen lassen, der den Hund identifizierbar macht. Die Plättchen werden unter das Fell implantiert. Auf dem Chip – der Eingriff kostet zwischen 30 und 40 Euro – ist der Wohnort des Halters gespeichert. Mit der Regelung soll auch unterbunden werden, dass zur Urlaubszeit Hunde ausgesetzt werden. Die Chippflicht gilt ab 2005 für alle neu in Berlin gemeldeten Hunde. Alle anderen Halter können sich mit dem Chip bis 2010 Zeit lassen.

HAFTPFLICHT

In dem Gesetz ist eine Zwangshaftpflicht für Hunde vorgesehen. Zurzeit liegen die Kosten bei 60 bis 180 Euro im Jahr. Die Mindestdeckungssumme beträgt eine Million Euro und dient zum Ausgleich von Personen- und Sachschäden. Nicht geklärt ist, ob bei Zahlungsunfähigkeit des Halters der Hund eingezogen wird oder das Land für die Kosten der Versicherung aufkommen muss. Die Zwangshaftpflicht für neu gemeldete Hunde soll 2005 in Kraft treten, für alle anderen Tiere gilt eine Frist bis 2010.

RASSELISTE

In der bisherigen Liste der Hundeverordnung standen zwölf Rassen, im Gesetz sind nur zehn Rassen als gefährlich aufgeführt. Für diese Rassen gelten Maulkorb- und Leinenzwang. Vier der Rassen sind laut Gesetz besonders gefährlich. Deshalb gelten für Pitbull, Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu Anzeigenpflicht, Sachkundenachweis und Zuchtverbot. Für Hunde, die sich nicht per Rasse, sondern per Beißwut als gefährlich herausgestellt haben, gilt ebenfalls eine generelle Leinenpflicht. kf

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