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DAS VOLKSBEGEHREN: Unterschriften sammeln im Akkord

ERSTER SCHRITTInnerhalb von sechs Monaten müssen 20 000 Unterschriften gesammelt werden. Der Senat prüft die rechtliche Zulässigkeit, die Bezirksämter prüfen die Unterschriften.

ERSTER SCHRITT

Innerhalb von sechs Monaten müssen 20 000 Unterschriften gesammelt werden. Der Senat prüft die rechtliche Zulässigkeit, die Bezirksämter prüfen die Unterschriften. Wird das Begehren für zulässig erklärt, berät das Abgeordnetenhaus die Vorlage. Wird sie von den Parlamentariern abgelehnt, geht das Volksbegehren weiter.

ZWEITER SCHRITT

Innerhalb von vier Monaten müssen mindestens 170 000 Unterschriften gesammelt werden – das entspricht sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten.

DRITTER SCHRITT

Spätestens nach acht Monaten kommt es zum Volksentscheid. Mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten müssen zustimmen. Bei Begehren, mit denen Neuwahlen oder Verfassungsänderungen angestrebt werden, ist ein Quorum von mindestens 50 Prozent erforderlich. loy

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