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Bitte nur stempeln. In Brandenburg haben sich Finanzbeamte einfach mal Daten angeguckt, die sich nichts angehen.

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Daten ausgespäht: Verbotene Schnüffelei im Finanzamt

Mit dem Datenschutz hat so mancher Finanzbeamte in Brandenburg nichts am Hut. Ohne dienstlichen Grund wurde auf Daten der Bürger zugegriffen. Und wie ist die Lage in Berlin?

Von
  • Matthias Matern
  • Ulrich Zawatka-Gerlach

Jeder fünfte Finanzbeamte in Brandenburg hat auf Steuerdaten zugegriffen, die ihn nichts angehen. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung aller 15 Finanzämter des Landes, die das Finanzministerium vor knapp einem Jahr angeordnet hatte. Ausgangspunkt der Untersuchung waren zahlreiche Vergehen im Finanzamt Strausberg. Im Zuge der Prüfung geriet jeder dritte von 3500 brandenburgischen Steuerbeamten in Verdacht, unrechtmäßig Daten abgerufen zu haben. In 22 Prozent der Fälle bestätigte sich dieser Verdacht nach einer vertieften Überprüfung.

Nach Angaben des Finanzministeriums blieb es aber in der Regel bei Belehrungen und Mitarbeitergesprächen. Bei 30 Beamten wurden Disziplinarverfahren eingeleitet oder Abmahnungen ausgesprochen. „Suspendierungen hat es nicht gegeben“, teilte eine Sprecherin der Finanzbehörde mit. Zu den Motiven der Mitarbeiter konnte sie auf Nachfrage keine Angaben machen. Die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag forderte, dass alle betroffenen Bürger über die unrechtmäßige Einsicht in ihre Akten informiert werden müssten.

Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) versicherte am Donnerstag, dass in der Hauptstadt „in den vergangenen Jahren keine rechtswidrigen Abrufe festgestellt wurden“. Die Mitarbeiter würden auch regelmäßig darauf hingewiesen, dass Steuerdaten ausschließlich zu dienstlichen Zwecken abgerufen werden dürfen. In Einzelfällen sei es notwendig, so Nußbaum, dass Beamte auf Daten außerhalb ihres eigenen Zuständigkeitsbereiches zugreifen könnten. Zum Beispiel bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Ob Abrufe zulässig seien, werde durch besonders beauftragte Prüfer in den einzelnen Finanzämtern stichprobenartig kontrolliert. Die Innere Revision der Senatsverwaltung für Finanzen stelle im Rahmen der turnusmäßigen Nachforschungen fest, ob „sachgerecht und zielorientiert“ geprüft wurde. Dies sei regelmäßig der Fall. Dem Vernehmen nach gab es vereinzelt Fälle, in denen Steuerbeamte auf eigene Daten zugegriffen haben, ohne zu wissen, dass auch dies nicht erlaubt ist.

Erik Lausch, Mitglied im Gesamtpersonalrat der Berliner Finanzbehörde, sprach mit Blick auf Brandenburg von „kriminellen Vorgängen, die nicht geduldet werden dürfen“. Er sei erleichtert, dass es so etwas in Berlin nicht gebe. Nachdem die Vorfälle in Strausberg 2013 bekannt geworden seien, habe es auch in der Berliner Behörde Diskussionen gegeben. Daraufhin habe die Finanzverwaltung „interne Prüfer in die Spur geschickt“. Personalrat Lausch wies zusätzlich darauf hin, dass sämtliche Datenzugriffe in den Finanzämtern protokolliert würden und im Verdachtsfall jederzeit nachvollzogen werden könnten. Außerdem sei es nicht so, dass ein normaler Mitarbeiter auf den gesamten Datenbestand zugreifen dürfe. „Er hat nur Zugang auf den Teil der Steuerdaten, für den er fachlich zuständig ist.

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